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Jan 27 2017

Hamburger Seniorenvertretungen neu gebildet

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Am 1. April 2017 starten die Hamburger Seniorenvertretungen in eine neue Amtszeit. Nicht nur Organisationen und Gruppen, auch jede Hamburgerin und jeder Hamburger im Alter von mindestens 60 Jahren kann Delegierte oder Delegierter werden und sich in den bezirklichen Seniorendelegiertenversammlungen für die Interessen der Seniorinnen und Senioren einsetzen. Die Frist zur Meldung von Delegierten läuft noch bis zum 18. Februar 2017.

Seit über 30 Jahren setzen sich Seniorinnen und Senioren in den Delegiertenversammlungen und Seniorenbeiräten auf Bezirks- und Landesebene als Expertinnen und Experten in eigener Sache erfolgreich für ältere Menschen in Hamburg ein. Die Seniorenbeiräte beraten Politik und Verwaltung in allen Belangen, die die ältere Generation betreffen. Sie üben ihr Amt ehrenamtlich, unabhängig, parteipolitisch neutral und konfessionell ungebunden aus. Zudem informieren sie die Öffentlichkeit über seniorenrelevante Themen und können eigene Projektideen umsetzen.

„In der Hamburgischen Seniorenpolitik haben die Betroffenen selbst ein gewichtiges Wort mitzureden. Nicht ohne ältere Menschen über ältere Menschen ist längst ein gelebter Grundsatz“, so Senatorin Cornelia Prüfer-Storcks. „Gerade in einer älter werdenden Gesellschaft gewinnt die Seniorenmitwirkung an Bedeutung. In Hamburg verfügen wir mit dem Seniorenmitwirkungsgesetz über verlässliche Rahmenbedingungen und ich hoffe, dass sich weiterhin viele Seniorinnen und Senioren mit ihrem Erfahrungsschatz einbringen. Dann können wir unabhängig von Herkunft und Lebensgeschichte gemeinsam die Voraussetzungen für ein gutes Leben in Hamburg gestalten.“

Wer sich engagieren möchte und mindestens 60 Jahre alt ist, kann auf zwei Wegen Mitglied in der Seniorendelegiertenversammlung des Bezirkes werden, in dem sie oder er wohnt:
–       Wer einer im Bezirk aktiven Gruppe oder Organisation angehört, kann sich als deren Vertreter/Vertreterin in die Seniorendelegiertenversammlung entsenden lassen. In der Gruppe oder Organisation müssen sich auch Seniorinnen und Senioren engagieren. Die Gruppe muss sich mit einem regelmäßigen Angebot an Seniorinnen und Senioren in dem jeweiligen Bezirk wenden.
–       Auch ohne Zugehörigkeit zu einer Gruppe oder Organisation kann Delegierte oder Delegierter werden, wer von mindestens 20 im Bezirk wohnenden Seniorinnen und Senioren unterstützt wird. Entsprechende Unterstützerliste gibt es als Vordruck.

Benennungen und Unterstützerlisten müssen bis zum 18. Februar 2017 bei dem jeweiligen Bezirksamt eingegangen sein. Ausdrücklich sind auch Menschen mit Migrationshintergrund angesprochen sich zu engagieren.

Aus den Reihen der Seniorendelegiertenversammlungen werden die Mitglieder der Bezirks-Seniorenbeiräte gewählt. Diese wiederum entsenden je ein Mitglied in den Landes-Seniorenbeirat.

Die Amtszeit für die neuen Seniorenvertretungen beginnt am 1. April 2017 und dauert vier Jahre. Ein vorzeitiges Ausscheiden ist möglich.

Weitere Informationen zum Seniorenmitwirkungsgesetz, Ansprechpartner und Vordrucke der Unterstützerlisten, auf der Seite des Landesseniorenbeirates, sowie in den jeweiligen Bezirksämtern verfügbar.

Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz

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