. . Ein schwerbehinderter Bewerber bestand einen Eignungstest eines Arbeitgebers nicht – trotzdem er alle Vorzüge genoss, die Schwerbehinderten zustehen (Einzelprüfungszimmer, mehr Zeit etc.). Daraufhin definierte ihn der Arbeitgeber für nicht geeignet für diese Stelle – und lud ihn gar nicht erst zum Vorstellungsgespräch ein. Der Bewerber jedoch hielt sich für geeignet und sah die …