. . Der GKV-Spitzenverband fordert eine regelmäßige Zusatznutzenbewertung auch zur Vermeidung von Arzneimittelrisiken. Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI) weist darauf hin, dass dies eine seit Jahrzehnten geregelte Aufgabe der behördlichen Überwachung der Arzneimittelsicherheit im Rahmen der sog. Pharmakovigilanz ist und keine Aufgabe der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen. Seit 2012 ist die Überwachung der Arzneimittelsicherheit …