. . Zur Entscheidung des Deutschen Bundestages, die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung zu verbieten, erklärt Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery: „Die Ärzteschaft hat von Anfang an unmissverständlich klargestellt, dass die Tötung des Patienten, auch wenn sie auf dessen Verlangen erfolgt, sowie die Beihilfe zum Suizid nach den Berufsordnungen aller Ärztekammern in Deutschland nicht zu …