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Nov 06 2015

Die Folgen des heutigen Gesetzesbeschlusses für Sterbehilfe Deutschland e.V.

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StHD_mail.

Der Deutsche Bundestag hat heute mit 360 Ja-Stimmen den Gesetzentwurf Brand/Griese (BT-Drucks. 18/5373) beschlossen, dessen neuer § 217 StGB die „ge-schäftsmäßige Förderung der Selbsttötung“ unter Strafe stellt.

In Erwartung dieses Bundestags-Beschlusses hat die Mitgliederversammlung unseres Vereins bereits am 30. August 2015 die Satzung geändert, um klar zu stellen, dass sich der Vorstand, die Mitarbeiter und die Mitglieder des Vereins an die neue Strafvorschrift halten werden, sobald und solange sie in Kraft ist.

§ 2a Abs. 1 der neu gefassten Satzung lautet: „Im Deutschen Bundestag sind Gesetzentwürfe eingebracht, die es dem Verein unmöglich machen, Suizidbegleitungen gemäß § 2 Absatz 4 Satz 1 zu ermöglichen. Sobald ein solches Verbotsgesetz in Kraft ist, wird sich der Verein – ungeachtet der verfassungsrechtlichen Bewertung – an diese vorübergehende neue deutsche Rechtsordnung halten. Das gilt auch gegenüber denjenigen Mitgliedern, denen der Verein eine Suizidbegleitung vor Inkrafttreten des Verbotsgesetzes zugesagt hatte.“

Das heute beschlossene Gesetz ist ein „Verbotsgesetz“ im Sinne des § 2a Abs. 1 der Satzung. Um strafrechtliche Risiken auszuschließen, wird Sterbehilfe Deutschland e.V. nach dem 30. November 2015 keine Suizidbegleitungen mehr ermöglichen.

Nach Inkrafttreten des Gesetzes werden wir Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht erheben. Sollte das Bundesverfassungsgericht unsere Bewertung des § 217 StGB als verfassungswidrig teilen oder den Vollzug des § 217 StGB aussetzen, wird unser Verein im Rahmen der dann geltenden Rechtsordnung Suizidbegleitungen wieder ermöglichen.

Sterbehilfe Deutschland e.V. · 

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