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hertha.kerz@industriejournalismus.de

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Wie steht es immer in den … für Dummies – Büchern – und hier in abgewandelter Form?

Törichte Annahmen über den Auftraggeber, der von mir einen Vortrag zum Thema UN Behindertenrechtskonvention, Teilhabe, Behinderte in der Arbeitswelt, Multiple Sklerose oder anderen Themen wünscht:
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Sie wissen, dass  
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  • … die Arbeit eines behinderten Referenten genauso honoriert werden muss, wie die Arbeit eines gesunden Referenten, mit gleicher Eignung und Qualifikation – und zwar in allen Sparten der Vortragstätigkeit,
  • … Honorarforderungen nicht allein von dem Marktteil diktiert werden können, auf dem sich, wie in jeder Branche, die niedrigpreisigen Anbieter befinden, so das Nachfrager diese niedrigen Preise voraussetzen und fordern
  • … ich mit meinen Honoraren Ihr Bewusstsein dafür stärken möchte, dass auch behinderte Referenten kostendeckend arbeiten müssen.
  • … der Preis einer Ware / Dienstleistung ihren Wert repräsentiert. Hochqualifizierte Referenten sind in aller Regel ihren Preis wert. 
  • … ich auch das Selbstbewusstsein bei anderen behinderten Referenten stärken möchte, angemessene Honorare zu fordern. Auch Behinderte leben von ihrer Arbeit!
  • … es mit dem einfachen Vortrag nicht getan ist, sondern sich der Referent – gerade in Fragen von Behinderung, Teilhabegesetz, chronischer Krankheit und der UN-Behindertenrechtskonvention – regelmäßig weiterbilden muss um aktuelle, adäquate Informationen zu transportieren. 
  • … sich der Referent auf jeden einzelnen Auftrag explizit vorbereiten muss – und dass Behinderte oft einen höheren Aufwand bei den Vorbereitungen haben, als Gesunde. Dies insbesondere, wenn der Vortrag nicht am Wohnort stattfindet.
  • … ein Behinderter als Ausgleich für den höheren Aufwand, der qualifizierteste Referent in Fragen Behinderung, Teilhabegesetz, Behinderte am Arbeitsplatz, Einschränkungen durch Krankheit, Behindertenrechtskonvention, Multipler Sklerose, usw. ist, weil er selbst betroffen ist.
  • …. neben dem normalen Honorar auch die Spesen wie Reise- und Übernachtungskosten etc. erstattet werden müssen. 
  • … keine unvergütete Leistung erbracht wird
  • … sich das Honorar nach dem tatsächlichen Aufwand berechnet
  • … es sich somit bei einem Honorar um Stundensätze oder Tagessätze handelt
  • … ausschließlich meine AGB und Verträge / Auftragsbestätigungen gelten
  • …Nebenabsprachen schriftlich zu erfolgen haben.
  • … sich die Honorare nach der Firmengröße richten, da es für viele Firmenvertreter kleinerer Firmen einen großen Schritt bedeutet, sich mit Behindertenrechtsfragen auseinander zu setzen und in Betracht zu ziehen, einen Behinderten einzustellen, bzw. einen behindert gewordenen Mitarbeiter, weiter zu beschäftigen. Hier  verringert sich die Optionsbreite, je kleiner eine Firma ist
  • … nicht gewinnorientiert tätige Organisationen und Institutionen in aller Regel Vorträge als Service für ihre Mitglieder sehen, die sie im Rahmen ihrer sozialen Engagements anbieten.

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Sie lesen also, die Zusammenarbeit mit einem Behinderten oder behinderten Referenten, ist inhaltlich und vom Ablauf her genauso, wie die Arbeit mit einem Gesunden oder gesunden Referenten. Ich freue mich auf Ihre Anfrage. Rufen Sie gern unverbindlich an – und entscheiden Sie dann.

Telefon: 0176 53 36 34 03

besser per Mail:  hertha.kerz@industriejournalismus.de

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