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Apr 04 2023

Der Hamburger Partizipationsfond

Die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention in Deutschland kommt nur langsam voran. Viele Gruppen von Behinderten engagieren sich und versuchen, die Rechte von Behinderten durchzusetzen oder zu stärken. Dies tun sie in aller Regel ehrenamtlich. Dennoch kann nicht alles in der deutschen Gratismentalität umsonst geschehen. Für viele Projekte sind Gelder notwendig. Denn finanzielle Unterstützung ist die Grundlage, Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu ermöglichen. Diese stellt aktuell die Hamburger Sozialbehörde zur Verfügung. Über die „BürgerStiftung Hamburg“ können Gruppen, Vereine und Organisationen Gelder beantragen ohne selbst einen bestimmten finanziellen Prozentsatz beisteuern zu müssen.

Gefördert werden

  • Die Durchführung von und Teilnahme an Weiterbildungs- und Qualifizierungsangeboten​
  • Der Auf- und Ausbau von Organisationsstrukturen, z.B. unterstützendes hauptamtliches Personal​
  • Digitalisierung der Organisationen​
  • Nachwuchsförderung​
  • Barrierefreie Infomaterialien und Öffentlichkeitsarbeit​
  • Erfahrungsaustausch und Vernetzung
  • Behinderungsspezifische Hilfsmittel und Nachteilsausgleiche​
  • Leistungen für Assistenz​
  • Sonstige Maßnahmen zum Empowerment der Organisation und ihrer Mitglieder​

Die nächste Runde der Förderanträge hat jetzt begonnen. Anträge müssen bis zum 30.04.2023 bei der BürgerStiftung Hamburg eingegangen sein. Den Antrag und alle weiteren Informationen gibt es auf der Seite der BürgerStiftung Hamburg.

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