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Aug 13 2020

Mwst-Senkung für Energieverbrauch und Wasserverbrauch

Hamburg, ehemaliger Müllberg Georgswerder, IBA Projekt regenerativer Energieberg. Winde- und Sonnenenergie und Deponiegase versorgen über 2000 Haushalte der Elbinsel mit Strom. Der Energieberg ist auch Aussichtspunkt und öffentlich zugänglich , kleine Windturbine Repower, grosse Windturbine REpower 3.4 MW Windturbine und Photovoltaik Anlage 700 Kwp werden vom kommunalen Energieversorger Hamburg Energie betrieben
Foto: Ulrich Mertens

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Da gerade der Energieverbrauch eine der finanziell höchsten Ausgabeposten ist, habe ich bei meinem Energieversorger einmal nachgefragt, ob er die Mehrwertsteuersenkung weitergibt. Und weil es so schön war, den Wasserversorger gleich mit. 

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Die Antwort: Hallo Frau Kerz,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Da Hamburg Energie ein Unternehmen des Hamburg Wasser-Konzerns ist, beantworten wir Ihre beiden Anfragen im Folgenden gemeinsam:

Der städtische Ökostromversorger Hamburg Energie gibt die von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte temporäre Senkung der Mehrwertsteuer an seine Kunden weiter. Die Verrechnung des vorübergehend reduzierten Steuersatzes von 19 % auf 16 % erfolgt automatisch mit der Jahresrechnung. Eine Ablesung des Stromzählers ist nicht notwendig.
Diese Information haben wir für unsere Kunden auch auf unserer Homepage veröffentlicht

Für gewöhnlich wird Trinkwasser als Lebensmittel mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent besteuert: Für die zweite Jahreshälfte sinkt der Satz auf 5 Prozent. Diese temporäre Senkung gibt Hamburg Wasser an seine Kunden weiter. Sie erfolgt automatisch mit den jeweiligen Jahresabrechnungen. Eine Zwischenablesung der Zähler ist nicht notwendig.
Auf die Sielnutzungsgebühren, die für die Abwasserentsorgung anfallen, wird keine Mehrwertsteuer erhoben, da es sich hierbei um eine hoheitliche Aufgabe handelt.
Diese Information haben wir für unsere Kunden auf unserer Homepage veröffentlicht: 

Mit besten Grüßen
Name
Pressesprecherin Konzernkommunikation
HAMBURG WASSER | HAMBURG ENERGIE

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Ich empfehle dringendst, vorab Ihren Energie- und Wasserversorger zu kontaktieren, ob der das auch macht. Denn wenn nicht, kann es ein, dass Ihnen richtig viel Geld entgeht. 

Ein Einpersonenhaushalt verbraucht um 1.500 Kwh. 1.500 x 30 Cent = 450,- €
119 % – 450,- € 
116 % – 438,66
450,- € – 438,66 € =11,34 € die Sie sparen. 

Ähnliches für Wasser, wobei der Wassersteuersatz mit sieben Prozent angesetzt und auf fünf Prozent gesenkt wird. 

Sollte Ihr Energieversorger nicht mitspielen, wenden Sie sich an Ihre Wirtschaftsbehörde oder gleich an den Bürgermeister. 

Viel Spaß. 

 

 

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