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Okt 15 2020

Bundeswirtschaftsministerium unterstützt Raubrittertum

Höherer CO2-Preis für Wärme und Verkehr kommt ab Januar 2021
Bürgerinnen und Bürgern werden aus Einnahmen entlastet

Ab dem 1. Januar 2021 werden klimaschädliche fossile Brennstoffe mit einem Preis von 25 Euro pro Tonne CO2 belegt. Damit verteuern sich Öl und Diesel um 7,9 Cent pro Liter, Benzin um 7 Cent pro Liter und Erdgas um 0,6 Cent pro Kilowattstunde. Für die Mehrkosten werden Bürgerinnen und Bürger unter anderem über eine Senkung des Strompreises entlastet. Die bereits am Donnerstag vom Bundestag beschlossene Gesetzesänderung hat heute auch den Bundesrat passiert. Mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) wird ein in den nächsten Jahren steigender CO2-Preis in Form eines nationalen Zertifikatehandels für die Sektoren Wärme und Verkehr eingeführt.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Der CO2-Preis kommt. Entscheidend für den Erfolg wird sein, dass es gute und bezahlbare Alternativen gibt zu Heizöl, Erdgas, Benzin oder Diesel. Darum geben wir die Einnahmen aus dem CO2-Preis auf mehreren Wegen an die Bürgerinnen und Bürger zurück: über eine Entlastung beim Strompreis oder über Fördermittel etwa für neue klimafreundliche Heizungen. Das Ziel ist ja nicht, mehr Geld einzunehmen – das Ziel ist, dass der Umstieg auf klimafreundliche Alternativen auch die richtige Wahl für den Geldbeutel ist.“

Die nun verabschiedete Gesetzesänderung setzt die Vereinbarungen des Vermittlungsausschusses vom 18. Dezember 2019 um und legt einen neuen Preispfad fest, der mit 25 Euro pro Tonne CO2 am 1. Januar 2021 startet. Im Jahr 2026 geht der Festpreis in einen Preiskorridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne CO2 über. Eine Evaluation im Jahr 2025 wird ergeben, ob für die Folgejahre eine freie Preisbildung erfolgen wird. Das neue System erfasst sämtliche Brennstoffemissionen Deutschlands soweit sie nicht unter den EU-Emissionshandel (EU-ETS) fallen.
Parallel dazu werden höhere Ausgleichsmaßnahmen für Bürgerinnen und Bürger sowie betroffene Unternehmen umgesetzt. Die Einnahmen des nationalen Emissionshandelssystems werden insbesondere für die Entlastung der EEG-Umlage verwendet, einem Kernbestandteil des Strompreises. Haushalte und Unternehmen werden so gezielt entlastet. Die Absenkung des Strompreises macht auch den Wechsel zu strombasierten Alternativen wie Elektroautos oder Wärmepumpen finanziell attraktiver. Darüber hinaus fördert die Bundesregierung die klimafreundlichen Alternativen, etwa durch mehr Investitionen in ÖPNV, Schienennetz und Ladeinfrastruktur sowie durch gut ausgestattete Förderprogramme für Gebäudesanierung und klimafreundliche Heizungen.

So das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit noch letzte Woche am 9.10.2020

Auch die EEG-Umlage soll sinken. 
Mit der EEG –Umlage wird der Ausbau der Erneuerbaren Energien finanziert. Betreiber von EE-Anlagen, die Strom in das öffentliche Netz einspeisen, erhalten dafür eine festgelegte Vergütung. Die Übertragungsnetzbetreiber ( ÜNB ) verkaufen den eingespeisten Strom an der Strombörse. 

Mit Mitteln aus dem Bundeshaushalt soll die EEG-Umlage 2021 auf 6,5 Cent und 2022 auf 6 Cent abgesenkt werden. Der 52-Gigawatt-Deckel soll „unmittelbar abgeschafft“ werden.

Der 52-Gigawatt-Deckel heißt, dass 2012 im EEG festgelegt wurde, dass die Förderung von Photovoltaikanlage endet, sobald die Summe der nach §19 EEG installierten, geförderten Photovoltaik-Anlagen in Deutschland eine gemeinsame Leistung von 52 Gigawatt überschreitet.

Tatsächlich kommt die CO2-Preiserhöhung, die EEG-Umlage fällt teilweise und auch den 52-Gigawattdeckel wird es nicht mehr geben. Oh! Freude! (schöner Götterfunken), könnte sich der geneigte, doch recht blauäugige Kunde Denken. Denn mitnichten. Kaum werden die Preise gesenkt, greifen die Stromunternehmen zu und müssen ganz dringend die Netzentgelte erhöhen. 

Sicher ist auch der Strompreis nicht mehr angemessen – und deshalb erhöhen ‚wir‘ den bestimmt gleich mit. 

Auf Anfrage des PHT 
Sehr geehrte Damen und Herren,
welche Maßnahmen wurden getroffen um zu verhindern, dass die Energieunternehmen die eingesparte EEG-Umlage nicht gleich wieder als Preiserhöhung auf den Kilowattstundenpreis draufschlagen? Wenn es geschieht, würden dies ja sicher alle Energieversorger tun, so dass ein Wechsel einem Kunden nicht helfen würde.

Die Antwort des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Sehr geehrte Frau Kerz,
wie bei der im Rahmen des Corona-Konjunkturpakets beschlossenen Mehrwertsteuersenkungen so wird es auch bei der Strompreissenkung im kommenden Jahr keine marktregulatorischen Auflagen geben. Sollte es Absprachen zwischen allen Energieunternehmen geben, diese Preissenkung an anderer Stelle wieder draufzuschlagen, wäre das etwas für die Wettbewerbshüter. Insofern wird die Preisgestaltung den Marktanbietern überlassen und Kundinnen und Kunden haben die Wahlfreiheit, zum günstigsten Anbieter zu wechseln.
Besser Auskunft geben über die Marktkräfte im Zusammenhang mit der EEG-Umlage wird Ihnen aber das zuständige Bundeswirtschaftsministerium.

Ich gebe zu, hier habe ich nicht gefragt, denn die Antwort kann man sich denken. Wie immer werden die Eliten gehätschelt und gepäppelt. 

Ich kann nur immer wieder darauf hinweisen – sparen Sie. sparen Sie vor allem Strom. 

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