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Okt 17 2020

Senatorin Leonhard vernachlässigt Integrationsamt

Integrationsämter sind sozial- und arbeitsmarktpolitische Institution. Sie haben in Deutschland ganz häufig Betriebskontakte. Viel häufiger als alle anderen Behörden.

In Hamburg besuchen die Mitarbeiter des Integrationsamtes ca. 1.000 Betriebe jährlich. Es ist für rund 30.000 schwerbehinderte Menschen in den Betrieben und Dienststellen der öffentlichen Verwaltung zuständig. Das ist sein gesetzlicher Auftrag. Integrationsämter fördern und sichern die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in das Arbeitsleben. Das Integrationsamt muss das tun, weil das im Sozialgesetzbuch steht. Es gibt 12 Sozialgesetzbücher. Jedes Sozialgesetzbuch ist für einen Teil der Bevölkerung und deren soziale Anliegen zuständig. Für das Integrationsamt ist das neunte Buch wichtig. Dabei sind vor allem die Paragraphen 164 Absatz 4, 167 und 185 wichtig.

Integrationsämter erheben und verwenden die Ausgleichsabgabe. Die Integrationsämter führen den besonderen Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen durch. Und die Integrationsämter führen die begleitende Hilfe im Arbeitsleben durch. Mit den Leistungen des Integrationsamtes unterstützen sie Arbeitgeber. Behinderte haben am Arbeitsplatz besondere Rechte. Daraus ergeben sich für Arbeitgeber besondere Pflichten den Behinderten gegenüber. Das Integrationsamt hilft den Arbeitgebern dabei, diese Pflichten einzuhalten. Denn oft wissen Arbeitgeber nicht, welche Pflichten sie haben. Manchmal möchten Arbeitgeber diese Pflichten nicht erfüllen, weil es ihnen zu viel Arbeit macht. Das Integrationsamt erinnert die Arbeitgeber dann daran diesen besonderen Pflichten nachzukommen.

Das Ziel der Maßnahmen ist es, schwerbehinderte Menschen dauerhaft auf geeigneten Arbeitsplätzen einzugliedern. Die Integrationsämter müssen aber waren, bis zum Beispiel Rehabilitationsmaßnahmen durchgeführt wurden. Sie dürfen deren Leistungen nicht mit Geld oder sonstigen Leistungen aufstocken. Deshalb ist es wichtig, dass alle Institutionen miteinander reden. Es ist auch wichtig, dass der behinderte Mensch allen Institutionen über seine Situation Auskunft gibt. Denn die Leistungen der Integrationsämter sind mit denen der übrigen Leistungsträger verzahnt. Dazu gehört auch die Agentur für Arbeit.

Die Zuständigkeit des Integrationsamtes konzentriert sich nur auf die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in das Arbeitsleben. Leider ist aber die Tätigkeit des Integrationsamtes nicht gesichert. Das Integrationsamt hat zu wenige Mitarbeiter. Von diesen Mitarbeitern sind einige immer krank. Für das Integrationsamt ist Frau Dr. Melanie Leonhard zuständig. Frau Leonhard ist Senatorin für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration.

Leider kümmert Sie sich aber um das Integrationsamt nicht. Das erzählte mir eine Person aus ihrem Umfeld. Der Leiter des Integrationsamtes ist zu ihr gegangen. Er sagte ihr, dass das Integrationsamt nicht mehr gut arbeiten kann. Er hat zu wenig Mitarbeiter. Und seine Mitarbeiter müssen mit einer Software arbeiten, die nicht gut funktioniert. Die Mitarbeiter müssen viele Dinge noch auf Papier machen. Viele Anträge von behinderten Menschen können nicht bearbeitet werden. Ganz viele Menschen bekommen deshalb kein Geld.

Frau Leonhard hat dazu nichts gesagt. Aber die Person aus Senatorin Leonhards Umfeld erzählte mir, dass sie darüber gelacht habe. Sie hat sich über den Leiter des Integrationsamtes lustig gemacht. Und sie hat ihm erklärt, dass sie keine Lust hat, mit ihm über das Thema zu sprechen. Sie sieht diese Beschwerde als Jammern an. Sie sagte ihm, dass sie es nicht ausstehen könnte, wenn jemand jammert.

Ich habe größere Institutionen gefragt, die Schwerbehinderte beschäftigen. Auch sie haben große Probleme. Denn sie bekommen das Geld für die Behinderten immer später. Das Geld kommt manchmal mehrere Monate zu spät.

Ich habe den Hamburger Senat gefragt, ob das alles stimmt. Der Senat wollte mir keine Antwort geben. Der Senat behauptet, er hat meine Anfrage an die Sozialbehörde weitergeleitet. Der Senat sagt, die Sozialbehörde ist für die Frage zuständig. Das war vor zwei Wochen. Bis jetzt habe ich keine Antwort bekommen.

Wenn das alles stimmt, frage ich mich, welche Nachlässigkeiten Frau Leonhard in ihrem Amt noch macht. Ich frage mich, ob Frau Senatorin Leonhard für ihren Posten geeignet ist.

 

 

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