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Jul 04 2019

Sterbebegleitung und Beihilfe zum Suizid

Aktuell hat der Bundesgerichtshof zwei Ärzte freigesprochen, die kranke Personen beim Sterben begleiteten. Die Sterbewilligen hatten die Medikamente selbst eingenommen. Als sie das Bewusstsein verloren, schritten die Ärzte nicht zur Wiederbelebung. Schon in den Vorinstanzen waren sie freigesprochen worden. Doch die Staatsanwaltschaft, die in Deutschland ja ach so schwer überlastet ist, gab keine Ruhe.

Bei den Fällen ging es einmal um zwei alte Frauen, deren Lebensqualität extrem eingeschränkt war und um eine Frau Mitte 40, die jedoch aufgrund einer schweren chronischen Erkrankung, schwerste Symptome zu erleiden hatte.

Hier haben Ärzte geholfen.

Offenbar scheint es – selbst in deutschen Landen, wo zur Durchsetzung von Eigeninteressen, gleich die Nazikeule geschwungen wird – endlich ein Umdenken zu geben und zu begreifen, dass die demokratische Selbstbestimmung auch über das Leben hinaus berechtigt ist.

Als Inklusionsbotschafterin und als selbst schwerkranke Person, ist es mir immer wieder ein Rätsel, mit welcher Überheblichkeit gesunde Menschen beurteilen können, wann ein Leben lebenswert ist, wann ein Mensch mit unerträglichen Symptomen gefälligst noch ein glückliches Leben zu führen hat, wann ein Mensch, dessen Angst vor dem nächsten Symptomanfall größer ist, als die Angst vor dem Tod, glücklich und zufrieden lächelnd durch die Welt zu stapfen oder zu rollen hat.

Das BGH hat hier eine außerordentlich mutige Entscheidung getroffen. Zu wünschen ist jetzt nur noch, dass auch die ‚gewerbliche Sterbebegleitung‘ offiziell erlaubt wird. Wenn Personen sich dagegen aussprechen, sollten sie sich einmal mit der Frage beschäftigen, ob alle anderen Branchen, die am Tod verdienen, dann nicht auch verboten werden müssten.

Zuerst wären hier die Leichenbestatter zu nennen. Selbst die billigste Beerdigung schlägt mit eineinhalb Tausend Euronen zu Buche.

Dann gibt es die vielen Blumengeschäfte, die mit Gestecken und anderen Leistungen pro Beerdigung auf Beträge zwischen 400,- und mehreren Tausend Euro kommen.

Dann gibt es die Krankenhäuser, bei denen der Tag als Grundgebühr um die 600,- € kostet plus Zusatzleistungen. Wenn hier also ein Patient bei Aufenthalt stirbt, dürfte doch dieser gar nicht in Rechnung gestellt werden?!

Dann kommen wir zur Organtransplantation – hihi, ich sehe schon Ihre bösen Blicke – aber eine Transplantation dürfte dann doch auch nichts kosten?! Schließlich verdient das Krankenhaus ja daran, dass jemand gestorben ist.

Man sieht also, die Liste lässt sich noch unendlich fortführen, auf die Pharmaindustrie, die Friedhofsbetreiber und viele anderen Institutionen noch.

Vielleicht sollten wir statt dessen einmal unsere Einstellung zum Tod überdenken? Noch vor hundert Jahren war es völlig normal, die Angehörigen innerhalb ihrer Familie sterben zu lassen. Alle standen um das Bett herum und warteten mit dem Sterbenden zusammen – auf das Ende. Und niemand stellte das infrage. Wenn jemand uralt oder schwer krank war, signalisierte er, dass ‚es reichte‘. Und dann starb man. Heute scheint es dagegen vom Sterbenden ein Sakrileg zu sein, einfach so nicht mehr zu leben. Wenn einige Institutionen könnten, würden sie den Sterbenden vermutlich mit einem Bußgeld oder schlimmerem belegen, weil er sich erdreistet, einfach so, ohne den Staat zu fragen, ‚abzuhauen‘.

Da fragt man sich doch: Warum müssen Menschen, die so überheblich, arrogant und selbstgefällig sind, sich anzumaßen über eine derartige Frage schwer erkrankten Personen gegenüber ein Urteil abgeben zu wollen, warum müssen diese Personen erst selbst schwer erkranken, um zu verstehen?

Die Antwort liegt in unseren Genen. Solange ein Lebewesen gesund ist, ist es nicht in der Lage, sich den Tod zu wünschen. Es ist darauf programmiert, alles zu tun, um sein Überleben zu sichern. Dies liegt an der Hirnstruktur und den Hormonen, die uns steuern.

Ist ein Lebewesen jedoch schwer erkrankt oder schwer verletzt, dann ändern sich diese Hormonzusammensetzung – und das Lebewesen wird immer bereiter, zu sterben. Das ist ein Mechanismus von der Natur, der dem sterbenden Lebewesen hilft, den Übergang zu schaffen. Vergleichbar mit dem Mechanismus, der es Freuen ermöglicht, trotz extremer Schmerzen, Kinder zu gebären, und zwar wiederholt. Das Problem dabei, der Mechanismus ist da, gesunde Personen zwingen das sterbende Lebewesen jedoch, weiterzuleben – und verringern seine Lebensqualität und seine Qualen immer weiter. Dies wissen die Entscheider entweder nicht, oder sie ignorieren das, oder, im schlimmsten Fall, wollen sie nur ihre Macht ausspielen und missbrauchen diese.

Wie ist diesem Problem beizukommen? Ich denke dies funktioniert nur, wenn die Entscheider selbst schwerkrank sind. Nur Schwerkranke können nachvollziehen, wie sich ein Schwerkranker fühlt. Allerdings würde dies vermutlich dazu führen, dass den Suizidwünschen regelmäßig zugestimmt würde – und das lässt sich kein Staat gefallen. ‚Sein‘ Volk gehört ihm. Nur er bestimmt darüber, was es darf und was nicht.

Ist das Demokratie?

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