. Eine gemischte Bilanz zieht der Paritätische Gesamtverband angesichts des verabschiedeten Bundesteilhabegesetzes. Positiv zu bewerten sei, dass man durch den gemeinsamen Protest von Menschen mit Behinderung, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Einrichtungen und Verbänden im Laufe des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens deutliche Nachbesserungen erreichen und wesentliche Verschlechterungen für Menschen mit Behinderungen verhindern habe können. Positiv seien auch …