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Mai 31 2020

Barrierefreies Bauen – Höhenunterschiede überwinden

Die Redaktion der MS-Sieg erreichte folgende Anfrage. 

Da es sich um eine Frage handelt, die sicher viele Leser interessiert, stelle ich sie hier ein. 

Sehr geehrte Damen und Herren.

Ich bitte Sie um Unterstützung.

Bei mir wurde 2007 Multiples Sklerose diagnostiziert.
Die Krankheit zeigt sich bei mir mit einer Schwäche in der linken Körperhälfte und mit viel Spastik in beiden Beinen.
Ich brauche nun für mein Haus einen Fahrstuhl und kann mir den leider so nicht leisten.
So ein Fahrstuhl soll bis zu fast 30000€ kosten und von der Krankenkasse bekomme ich nur einen Zuschuss von 4000€.

Meine Frage ist nun was soll oder darf ich machen um auf Unterstützung von Ihnen hoffen zu dürfen?

Mit freundlichen Grüßen

Ich würde mich über eine Rückmeldung sehr freuen.

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Allgemeines

Es ist schwierig, hier eine allgemeine Antwort zu geben. Wie immer hängt es vom Einzelfall ab. Zuerst ist zu prüfen, ob es wirklich gleich ein Fahrstuhl sein muss, oder ob nicht auch ein Homelift, Senkrechtlift, Plattformlift oder gar nur ein Treppenlift ausreichen. In dieser Reihenfolge sind sie auch am teuersten. Fahrstühle können für ein Einfamilienhaus bis zu 40.000,- € kosten, wobei dem Kunden noch die Kosten drum herum obliegen. Bitte lesen sie diesen Artikel, lassen Sie sich bei einer der unten angegebenen Adressen beraten und werden Sie erst dann aktiv. Dieser Artikel kann keine persönliche individuelle Beratung ersetzen. 

Im Folgenden gehe ich alle Varianten einmal durch, um am Ende dann auf die Zahlungs- und Fördermöglichkeiten einzugehen:

Für alle Kostenübernahmen gilt:

Ist der Behinderte noch im Arbeitsprozess, ist er in Rente, lebt er mit (mehreren) Personen zusammen. Welche Maßnahmen erhält er schon (daraus leitet sich ab, welche weiteren Ansprüche er stellen kann, hat er eine Pflegestufe, wohnt er in der Stadt, im Dorf oder auf dem Land usw. usf.). Bedenken Sie bitte, dass Sie zuerst vermutlich eine Pflegestufe beantragen sollten, bevor Sie zu weiteren Taten schreiten. Aber auch das erfragen Sie bitte bei der Beratung. 

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Der Fahrstuhl / Aufzug – Vornehm und vornehm teuer.

Sinnvoll ist es, während des Hausbaus einen Fahrstuhl einzuplanen. Natürlich tun das die wenigsten Menschen. Wer denkt schon an Alter oder Krankheit. Die Umbaumaßnahmen sind im Nachhinein sehr umfangreich. Ist im Innenraum kein Platz, wird er an der Außenwand angebracht.

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Planung eines Aufzugs bei Immobilienbestand

Bei der Planung des Aufzugs muss vorher festgestellt werden, wie viele Personen ihn gleichzeitig nutzen werden und vor allem, welchen Belastungen er ausgesetzt werden soll. Benötigt beispielsweise ein Behinderter, dessen Krankheit sich verschlimmern wird oder zumindest kann, einen Aufzug, muss dieser viele Hundert Kilo tragen können: einen elektrischen Rollstuhl, den Behinderten, eine Pflegekraft und einen Angehörigen. Da kommen durchaus 600 kg zusammen.

Vor dem Aufzug muss genügend Platz sein; zum Rangieren eines Rollstuhls, eventuell Dinge, die Sie gleichfalls transportieren wollen und vieles mehr. Vor dem Aufzug muss also ein Bereich von mindestens 2,00 m x 2,00 m Platz sein.

Im Außenbereich ist dies besonders wichtig. Gleichfalls werden im Außenbereich Wege angelegt werden müssen. Auch eine gute Überdachung / Schlechtwetterschutz sollte vorhanden sein. Privataufzüge bewegen sich erfahrungsgemäß sehr langsam.

Dazu kommen jede Menge gesetzlicher Bestimmungen. Jeder Fahrstuhl kann stecken bleiben. Wohnen Sie allein oder sind Sie vorübergehend allein und bleiben stecken, verdursten Sie. Also muss es eine vom Stromnetz unabhängige Notrufanlage geben. Denn auch Strom kann ausfallen. Eine Leitung defekt, ein Transformator beschädigt. Sensoren müssen das Schließen des Aufzugs verhindern, wenn sich noch etwas zwischen ihnen befindet, oder man mit der Hand zwischen Tür und Zarge greift. Bei Sehbehinderung sind weiterhin akustische Signale sinnvoll.

Wird der Fahrstuhl aufgrund einer Behinderung eingebaut und sollen Fördergelder beantragt werden, muss

  • das Haus barrierefrei sein. Dazu gehört, dass der Fahrstuhl ebenerdig zu erreichen ist.
  • Befinden sich Treppenstufen zum Hauseingang, muss dort eine feste Rampe eingebaut sein.
  • Zur Barrierefreiheit gehört hier ein Bereich vor dem Fahrstuhl von mindestens 1,50 m x 1,50 m. die oben genannten 2,00 m x 2,00 m beziehen sich darauf, wie viel Platz Sie haben sollten, damit Sie sich vor dem Fahrstuhl gut bewegen können, die 1,50 m x 1,50 m beziehen sich auf die gesetzlichen Vorgaben. Die meisten Behinderten halten die gesetzlichen Vorgaben für zu gering.
  • Die Fahrgastkabine des Fahrstuhls muss eine Grundfläche von B x T = 1,10 m x 1,40 m haben.
  • Sie benötigen einen Handlauf sowohl, solange Sie noch stehen können, als auch später, tiefer gesetzt, wenn Sie im Rollstuhl sitzen.
  • Auch das Bedienelement für den Fahrstuhl muss flexibel sein und kippbar, um einmal aus dem Stand heraus bedienbar zu sein, einmal aus dem Sitzen heraus. Dabei sollte das gesamte Bedienfeld überdimensioniert mit sehr großen Tasten sein. Ein hoher Kontrast und Spiegelfreiheit ermöglichen ein gutes Erkennen aller Tasten und Angaben. Auch benötigt es eine stoßfeste Abdeckung, damit es nicht beschädigt wird, verliert der Behinderte beispielsweise einmal das Gleichgewicht.
  • Die Rückseite des Fahrstuhls sollte völlig verspiegelt sein, damit Sie sehen, was hinter Ihnen geschieht, wenn Sie den Fahrstuhl betreten. Für Rollstuhlfahrer unabdingbar.
  • Eine akustische Unterstützung kann bei sehbehinderten hilfreich sein.
  • Überlegen Sie sich, ob Sie eine gläserne oder eine geschlossene Kabine bevorzugen. Glas kann man in einem Notfall zerstören. Hier kann man sich Sollbruchstellen einbauen lassen.
  • Die Fahrstuhltür muss so breit sein, dass ein Elektrorollstuhl mühelos hineinmanövriert werden kann. Je länger eine Behinderung anhält, desto stärker sind physische Koordinierungsprobleme. 1,10 m Breite ist das Mindeste.
  • Türen gibt es als Schiebe- oder Teleskoptüren. Elektrische Schiebetüren sind, gerade im fortgeschrittenen Stadium einer Behinderung effektiver als dass sich der Behinderte mit einer Teleskoptür herumärgern muss.
  • Auch ein hochklappbarer Sitz sollte im Fahrstuhl nicht fehlen. Müssen Sie etwas ablegen oder sortieren Sie Dinge, die Sie in den Händen halten, ist eine solche Ablage vorzüglich – besonders, wenn Sie im Rollstuhl sitzen.

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Umgang mit Firmen der Aufzugsbranche

Private Aufzüge sind richtig teuer. Da ist man schon mal im mittleren zweistelligen Tausenderbereich. Dennoch sollte man sich die Angebote genau ansehen und nicht nur nach dem Preis gehen. Wichtig sind hier Referenzen. Deren Angebote können um bis zu 1.000,- € Preisunterschied ausmachen.  

Test von Aufzugsfirmen

Aufzugsfirmen sind in aller Regel gut und haben gute Angebote. Das Problem: Ihr Umgang mit den Kunden und ihre Empfehlung bezüglich Lösungsvarianten für Ihren persönlichen Bedarf sind nicht immer optimal zu nennen. So wurden Anbieter bezüglich ihrer Services, ihrer Beratungsleistung, ihrer Angebotserstellung und des Preises für ihre Produkte getestet. Dabei waren den Testern die Beratung am wichtigsten, Service und Preis am zweitwichtigsten und der Preis am unwichtigsten. Diese Konstellation kommt auch hin, nutzt ein billiger Aufzug doch recht wenig, wenn er nicht funktioniert oder dauernd repariert werden muss. Wobei dies selbstverständlich nicht heißt, dass ein preiswerter Aufzug schlecht ist.

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Beratung durch Kundenberater von Aufzugsfirmen

Nun zu den einzelnen Punkten, wobei bitte zu beachten ist, dass es sich um eine Momentaufnahme handelt. Die Beratung des Kundenberaters.

  • Fragen Sie per Mail bei den Firmen vorher, ob die Beratung vor Ort kostenlos ist, auch wenn es nicht zu einem Vertragsabschluss kommt. Rufen Die per Telefon zurück, gehen Sie nicht ran. Sie brauchen das schriftlich. Bei so hochpreisigen Gütern wie einem Fahrstuhl sollte sie kostenlos sein.
  • Die Beratung sollte vor Ort stattfinden, weil der Techniker sich die Raumgegebenheiten ansehen muss, um überhaupt die für Sie infrage kommenden Fahrstuhlvarianten vorschlagen zu können. Im schlechtesten Fall könnte es beispielsweise sein, dass nur ein bestimmter Fahrstuhltyp in Betracht kommt.
  • Das schließt gleich die Frage der Wartung ein. Wie ein neues Auto kann es anfangs zu kleineren Störungen kommen.
  • Wie schnell ist ein Techniker vor Ort
  • Auch muss er Sie sehr genau über sicherheitsrelevante Aspekte informieren.
  • Und die Garantiefrage ist natürlich auch nicht unerheblich. ist Ihnen ein schlechtes Produkt verkauft worden, haben Sie denselben Anspruch auf Nachbesserung und Umtausch, wie bei jedem anderen elektrischen Produkt.
  • Ein Kundenberater muss Ihnen zu allen Ihren Fragen, auch über Technikdetails hinaus, umfangreiche Auskünfte geben können. Eine Antwort wie; „ich bin ja keine Pflegekraft“, oder etwas ähnlich Dummes gilt nicht.

Leider gab es keine Firma, die hier uneingeschränkt kompetent war. Nachschulungen über ihre eigenen Produkte, über deren Einsatz aber auch über Bedarfe beispielsweise von Behinderten, wären hier dringend nötig. Somit erhielt kein Unternehmen bei dieser Frage 100 Punkte, lagen aber alle dicht beieinander; hier schlossen die meisten zumindest mit Gut ab.

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Service

Dann kümmerten sich die Tester um die Fragen des Service. Hier gaben sie ein eher positives Feedback für alle Anbieter. Allerdings bemängelten Sie beispielsweise, dass die meisten Kundenberater keine Firmenkleidung trugen. Und so ist fraglich, was die Tester grundsätzlich bewerteten. Ich muss zugeben, dass der Kundenberater meinetwegen in Badehose kommen kann, wenn er seinen Job gut macht. Und so würde ich darauf abstellen, dass er folgende Fragen zu Ihrer Zufriedenheit beantworten können sollte:

  • Halten Sie die Angebotsunterlagen der Firma bereit
  • Lassen Sie sich vor Eintritt des Kundenberaters seinen Ausweis zeigen.
  • Im Ankündigungsbrief oder -telefonat der Firma, muss Ihnen der Name des Kundenberaters und die genauen Termine Tag und Uhrzeit genannt werden.
  • Kommt der Kundenberater viel zu früh, lassen Sie ihn vor der Tür stehen und rufen Sie die Firma an, ob es sein kann, dass er zu früh gekommen ist. Nicht das irgendwelche Kriminellen die Gunst der Stunde nutzen und Sie überrumpeln. Denn sicher erzählen Sie dem einen oder anderen Nachbarn, dass Sie den Kundenberater erwarten. Und dann spricht sich das vielleicht herum.
  • Fragen Sie den Kundenberater: Was gehört alles zum Service dieser Firma?
  • Fragen Sie hier noch einmal, wie schnell ein Techniker vor Ort ist
  • Wie oft kommt ein Techniker unentgeltlich, wenn Sie mit der Handhabung Probleme haben?
  • Was ist, wenn Sie bei der Nutzung merken, dass etwas nicht zu Ihrer Zufriedenheit eingerichtet ist? Ein zu kleiner Spiegel, das Bedienfeld nicht so, wie Sie es benötigen, der Handlauf zu hoch oder zu niedrig, oder was auch immer?
  • Was geschieht, wenn der Strom ausfällt und Sie im Aufzug sind? Gibt es automatischen Alarm? / Wärmesensoren?
  • Was passiert, wenn der Strom ausfällt und Sie nicht im Aufzug sind? Gibt es automatischen Alarm? / Wärmesensoren?
  • Was passiert, wenn Sie im Aufzug ohnmächtig werden und niemand da ist? Gibt es automatischen Alarm? / Wärmesensoren?
  • Unterschreiben Sie nie, nie, niemals den Vertrag, gleich nach der Beratung. Der Kundenberater darf Sie nicht unter Druck setzen, einen Vertrag zu unterschreiben. Geben Sie sich soviel Zeit zum Entscheiden, wie Sie benötigen. Gern genutzte Argumente sind, der Preis würde sich ab … um so und so viel erhöhen, in den nächsten Monaten seien sie ausgebucht, wenn Sie jetzt unterschreiben, erhalten Sie einen Rabatt, teilweise kommen die schon mit einem fertigen Vertrag, den Sie nur noch unterschreiben sollen.
  • Lassen Sie sich die Unterlagen aushändigen, damit Sie die AGBs in Ruhe lesen können. Wenn das zu klein ist, gehen Sie in einen Copyshop und lassen Sie sich die Unterlagen vergrößern. Weigert sich der Kundenberater, werfen Sie ihn hinaus und wenden Sie sich an eine andere Firma.
  • Erklärt Ihnen der Kundenberater, dass er das Beratungsgespräch bei nicht Abschluss eines Vertrages Ihnen in Rechnung stellen muss, weisen Sie ihn auf die Mail hin. Haben Sie keine, werfen Sie ihn hinaus.
  • Alle Punkte, die der Kundenberater feststellt, müssen in den AGBs niedergeschrieben sein. Fragen Sie bei jedem Punkt, wo es dort steht.
  • Wird der Kundenberater ungeduldig schmeißen Sie ihn raus. Sie sollen für den Fahrstuhl 30.000 – 50.000 Euronen auf den Tisch legen. Er bekommt dafür eine dicke Provision. Sie sind kein Bittsteller, sondern ein Kunde, der ein hochwertiges, hochpreisiges Wirtschaftsgut kaufen will und mit der Firma viele Jahre zusammenarbeitet. Es ist anzunehmen, dass Sie den Anbieter nicht wechseln können, wenn Sie Ihren Fahrstuhl haben. Wenn der Berater patzig ist, werden sie mit dieser Firma auch die nächsten Jahre Ärger haben.
  • Fragen Sie nach den Wartungsintervallen. Fahrstühle müssen regelmäßig gewartet werden.
  • Fragen Sie ob es sich um einen Service handelt, oder ob es sich um einen unentgeltlichen Service für die ersten Jahre handelt und wie viel es dann kostet.
  • Suchen Sie sich eine Vertrauensperson, die bei diesem Gespräch dabei ist. Sowohl als Zeuge, als auch um zu verhindern, dass Sie eingeschüchtert werden. Sie sind Behindert, also kann man bei Ihnen Kasse machen? Nicht mit Ihnen!
  • DER KUNDENBERATER DARF VON IHNEN KEINE ANZAHLUNG ODER SONSTIGES GELD IN BAR VERLANGEN. ALLE KOSTEN LAUFEN ÜBER IHR KONTO.

In Punkto Service schnitten die Anbieter mit maximal Gut ab, wobei zwischen dem ersten und dem letzten immerhin 10 Punkte lagen. Sie lagen also nicht wirklich dicht beieinander. 100 Punkte erhielt keiner. Dennoch war der Service besser, als die vorangehende Beratung.

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Angebotseinholung und Angebotserstellung durch Fahrstuhlfirmen

Der nächste Punkt, den die Tester untersuchten, war die Angebotserstellung. Hier waren die Tester extrem unzufrieden. Leider gingen sie auf diesen Punkt kaum ein. Ich denke, in einem Angebot sollten alle Punkte einzeln aufgelistet stehen. Ich selbst bin nicht nur Journalist, sondern habe auch ein Pressebüro. Ich schreibe also auch Fachartikel für Firmen. In meinen Angeboten sind alle Posten einzeln aufgeführt, wenn der Kunde kein Gesamtpaket kauft. Für einen Fahrstuhl erwarte ich folgende Details in einem Angebot mit den einzelnen Kosten pro Posten:

  • Größe des Aufzugs
  • Gesamt mit maximaler Transportgewichtsauslastung / separat Gewichtsaufnahme
  • Förderhöhe – wie viele Meter überbrückt er
  • Geräuschbelastung beim Anfahren, Fahren, Stoppen, Türöffnen, Türschließen, Nichtbenutzung (Hier entwickeln technische Geräte oft ein mehr oder weniger leises Surren)
  • Förderhöhe
  • Typ des Aufzugs (Artikelbezeichnung)
  • Geschwindigkeit des Aufzugs
  • Geschwindigkeit des Türschlusses (Öffnen und Schließen der Tür)
  • Umbaumaßnahmen und Kosten
  • Fahrstuhleinbau
  • Baumaßnahmen vor dem Aufzug
  • Verwendete Materialien und dazugehörigen Zertifikate TÜV-Siegel, CE-Zeichen, GS-Prüfsiegel.
  • Dauer der Maßnahmen
  • Wartung: Kosten und Intervalle
  • Service: Kosten und Intervalle
  • Innenausstattung einzeln aufzählen
  • Technische Extras
  • Ausführungskosten (manchmal macht ein edles Design 20 % der Kosten aus
  • Dauerkosten: Energieverbrauch (Der Fahrstuhl benötigt auch Energie bei Nichtbenutzung für das Bedienfeld, das Licht und das Notrufsystem.
  • Kosten einer Ausstattung mit (Wärme)sensoren?
  • Finanzierungsmöglichkeiten / Finanzierungsmodelle
  • Gesamtkosten
  • Konditionen für eine Ratenzahlung; Dauer des Vertrages, Höhe der Raten, Gesamtmehrkosten gegenüber einer Sofortzahlung.
  • Lassen Sie sich von allen oben genannten Anbietern Angebote erstellen.
  • Gehen Sie besser nicht zu einem ausländischen Unternehmen. Befindet sich der Hauptsitz der Firma im Ausland ist es immer schwierig, seine Rechte geltend zu machen, im Fall der Fälle.

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Die AGBs des Aufzuganbieters

Hier kann man extrem böse Überraschungen erleben. Ich sah AGBs, da sträuben sich einem die Haare und die MS beginnt zu tanzen. Es gibt Firmen, die bürden Ihnen die gesamten Kosten rund um den Einbau auf.

  • Da ist der Auftraggeber für eine vernünftige Baustellenabsicherung zuständig, für eine effektive Beleuchtung, für die zur Verfügungstellung von Stromanschlüssen, für die Verkleidung von Schienen und Leitungen, die Errichtung von Blitzschutzmaßnahmen, für alle Maurer-, Putz-, Fundamentierungs-, Anstrich- und Zimmerarbeiten. Auch für den Deckendurchbruch zum nächsten Stockwerk müssen Sie oft sorgen.

Da ist das Drumherum noch einmal so teuer, wie der Fahrstuhl(einbau).

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Weitere Verträge von Fahrstuhlfirmen

Überlegen Sie, ob Sie auch einen Wartungsvertrag abschließen. Ein Vertrag kommt vermutlich billiger, als wenn Sie je einen Techniker anfordern müssen, wenn der Fahrstuhl einen Defekt hat, wenn ein Prüfzeichen abläuft oder ähnliches.

Vielleicht mögen Sie sich auch Angebote zu Mietaufzügen, Leasingangeboten oder einem gebrauchten Fahrstuhl geben lassen. Die Angebote für gebrauchte Fahrstühle wechselt natürlich. Jedoch kommt es durch Tod, Umzug oder Variantenänderung immer wieder zu neuen Angeboten. Auch hier müssen Sie sich nicht im Hühnergalopp entscheiden. Die Angebotserstellung war nach Auskunft der Tester per se eher unterirdisch. So ist es sinnvoll, wenn Sie in einer Mail genau auflisten, wie sie das Angebot im Detail haben wollen. Gute Angebotserstellung sieht anders aus.

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Möglichkeiten eines Fahrstuhlerwerbs

Was für einen Neukauf eines Fahrstuhls spricht:

  • + Hohe Qualität des Aufzugs, weil noch nicht gebraucht
  • + Für jedes Haus eine Möglichkeit des Ein- und Umbaus
  • + Antrag, gleich um welchen Zuschuss es sich handelt, relativ einfach

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Was für einen Gebrauchten Fahrstuhl spricht

  • + Hohe Qualität
  • + Niedrigerer Preis, oft um mehrere Tausend Euro
  • – Aber: der einzelne Fahrstuhl wird nicht in jedem Haus einbaubar sein
  • – Aber: es kann Probleme bei der Beantragung eines Zuschusses führen
  • Lassen Sie sich alle Quittungen und sonstigen Unterlagen über Kauf, aller Reparaturen, Wartungen und Prüfzeichen vorher zeigen.
  • Informieren Sie sich vorher, ob alle gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen über die Jahre durchgeführt wurden
  • Informieren Sie sich vor dem Kauf, ob es für dieses Modell noch alle Ersatzteile gibt und vor allem, wie lange noch

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Was für eine Miete spricht:

  • + Sie müssen nur eine geringe Anzahlung leisten
  • + Die Mietkosten sind relativ gering
  • + Es gibt keine Probleme bei der Rückgabe
  • – Aber die Miete summiert sich über die Jahre und ist insgesamt sehr viel höher, als ein Neugerät
  • – Die Nutzungsdauer ist eventuell beschränkt.

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Kosten eines Fahrstuhls

Für einen Fahrstuhl / Aufzug müssen mit Kosten zwischen 15.000, – und 50.000, – € gerechnet werden. Wie Fördergelder und ähnliches beantragt werden, finden Sie am Ende des Artikels, da für alle technischen Möglichkeiten, die Höhenunterschiede überbrücken sollen, die Anträge gleich bzw. ähnlich sind.

Dazu kommen Intervallkosten, für gesetzliche Prüfungen, TÜV-Abnahmen, Reparatur- und Wartung, Reinigung und dauernde Stromkosten. Preisunterschiede dagegen waren bemerkenswert. Bis zu 1000,- € waren keine Seltenheit. Es ist schwierig, hier eine Beurteilung abzugeben. Um einen qualitativ hochwertigen Fahrstuhl zu erhalten, der gut funktioniert, wenige, möglichst gar keine Störungen aufweist, bedarf es schon eines umfangreichen Wissens. Es müssen sich Ingenieure und Techniker dransetzen, die ihr Handwerk verstehen. Und jeder Einzelfall ist anders, denn jedes Haus ist anders, jede Bodenbeschaffenheit und jeder Einsatz. Ich denke, dass diese Menschen durchaus ihr Geld wert sind – wenn sie gut sind. Man sollte sich schon überlegen, ob einige Hundert Euro – wenn man es sich leisten kann – ein Steckenbleiben nicht aufwiegen.

Noch einmal nachzulesen: https://www.aufzug24.net/aufzugshersteller-im-test-159.html

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Anbieter sind zum Beispiel (hierbei handelt es sich um keine Empfehlungen.

Anbieter sind beispielsweise – ohne eine Empfehlung auszusprechen: Hiro Lift, Garaventa Lift, ThyssenKrupp, Sanimed, Lifta, Schindler, Kone, Otis.

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Senkrechtaufzüge, Senkrechtlifte, Homelifte

Senkrechtaufzüge, auch Senkrechtlifte oder Homelifte genannt, sind alle das gleiche. Hierbei handelt es sich um eine einfache Kabine aus Plexiglas ohne Aufzugsschacht oder umständliche Aufhängung.

Diese Varianten sind für Personen sinnvoll,

  • Die keinen oder nur einen kleinen Hausrollstuhl benötigen. Für große schwere elektrische Rollstühle ist er nicht geeignet und kann dafür nicht eingesetzt werden.
  • Die kleine Kabine ist knapp 1 m2 groß, soll ein Rollstuhl transportiert werden, dann 1,3m2
  • Der Lift wird mit Haushaltsstrom betrieben, fährt bei Stromausfall mit Akkubetrieb weiter – sie müssen in der Kabine also nicht verhungern.
  • Diese Liftart ist um ein Vielfaches preiswerter, weil sie weder einen Liftschacht noch eine umfangreiche Aufhängung benötigen.
  • Die gesamte Technik befindet sich im Dach der Kabine. Es sind keine teuren TÜV- und sonstigen Prüfungen nötig.
  • Das gesamte System stützt sich durch Streben. So kann es überall hingestellt werden. Es muss nur möglich sein, dass es durch die Decke in die nächste Etage kommt. Für so eine kleine Kabine ist bei der Treppe allerdings im allgemeinen Platz. Es müssen also keine umfangreichen Deckendurchbrüche stattfinden.
  • Der Einbau dauert gut zwei Tage, erfordert nur geringe bauliche Maßnahmen und braucht keine Baugenehmigung.
  • Dazu ist der Lift sehr leiste, da er auf Leichtlaufschienen bewegt wird.
  • Angeschlossen wird der Lift an Ihre Steckdose.

Alles, was oben zu Planung, Test Beratung, Service, Kostenvoranschlag Angebotseinholung und AGBs geschrieben habe, gilt selbstverständlich auch bei Liften. Sinnig ist es auch, wenn Sie sich den Lift vor Ort ansehen können – was problemlos möglich sein sollte.

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Anbieter, aber keine Empfehlung

Homelifte werden beispielsweise von Lift-Reith, Cibes Lift oder Lifton vertrieben.


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Treppenlifte – Plattformlifte, Treppenstehlifte, Treppensitzlifte

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Weitere Varianten zur Überbrückung von Höhenunterschieden in Ihrem Haus sind unterschiedliche Treppenlifte. Hier findet man Plattformlifte, Sitzlifte und Stehlifte.

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Plattformlifte

Mit ihnen überwinden Sie Treppen, mindestens so gut wie mit einem Aufzug / Fahrstuhl. Insbesondere bei MS ist darüber nachzudenken, ob sich die Gehbehinderung, die Gleichgewichtsstörungen ausweiten werden. Gerade bei Gehbehinderungen kommt es häufig zum Hilfsmittel Rollstuhl. Auch Personen, die eine Gehhilfe oder einen Rollator benötigen, sind mit einer solchen Plattform gut bedient. Die Plattform besitzt eine Auffahrrampe und Sicherheitswände, damit Sie zwischen Geländer und Rampenboden nicht hindurchrutschen können. Wie bei einem Fahrstuhl, wird die Plattform mit einem eigenen Tastenfeld bedient. Möglich ist auch eine mitgelieferte Fernbedienung. Auch eine Sitzgelegenheit ist vorhanden, wenn die Person noch nicht im Rollstuhl sitzt, wenn sie fürchtet, bei Bewegung der Plattform nicht sicher zu stehen, beispielsweise bei Gleichgewichtsproblemen oder Schwindel. Mit bis zu 300 kg Traglast kann ein Rollstuhlfahrer hierbei auch noch weitere Gegenstände transportieren. Ob jedoch ein elektrischer Rollstuhl transportierbar ist, muss mit der entsprechenden Firma abgesprochen werden. Grundsätzlich sollte die Machbarkeit vorher mit der entsprechenden Firma abgesprochen werden, da eine Plattform doch relativ breit ist und nicht auf jede Treppe passt. Sie mag unten und oben vielleicht 1,00 m breit sein. Doch hat sie eine Kurve, kann es durchaus sein, dass es dort nicht mehr passt. Dazu kommen Steigungswinkel der Treppe, aber auch Platz für die Rampe um ein sicheres Ein- und Aussteigen zu ermöglichen. Die Plattform kann sowohl am Treppenanfang, als auch an ihrem Ende hochgeklappt als auch ausgehängt werden.

Der Vorteil ist bei einer Plattform, dass der Behinderte nicht vom Rollstuhl in den Sitzlift oder Stehlift umsteigen muss und dass er nicht zwei Hausrollstühle benötigt, einen im ersten Stock und einen im Erdgeschoss. Dabei entscheidet der Kunde selbst, wie groß die Plattform sein soll. Hierbei sollte man einerseits diese nicht zu klein bemessen, damit man sich gut auf ihr bewegen und rangieren kann, auf der anderen Seite nicht zu groß. Dabei sind auch die Maße eines eventuell später benötigten Rollstuhls zu berücksichtigen.

Die Plattform bewegt sich entlang der Treppe, wie ein ganz normaler Sitz- oder Stehtreppenlift. Ein Schienensystem wird, je nach Baumöglichkeit und Treppe, am Geländer befestigt oder als Schiene auf der Treppe direkt verankert.

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Kosten

Die Kosten richten sich nach der Größe der Plattform, des Standortes, der Plattformausführung der Kurven und der Treppenführung (Kurvenmenge). Lifte kosten zwischen 9.000 bis 25.000,- €. Die Kosten variieren auch deshalb, weil es sich bei so einer Plattform um eine Maßanfertigung handelt.

Auch hier gibt es den Gebrauchtkauf. Und auch hier gelten alle Vorgaben, wie sie oben schon für Fahrstühle aufgestellt wurden. Benötigen Sie die Plattform nur für kurze Zeit, kann sogar eine Miete infrage kommen.

Für eventuelle Zuschüsse schauen Sie bitte am Ende dieses Artikels

Der Einbau ist aufwendiger als bei Sitz- und Stehliften, aber weniger aufwendig als bei einem Lift und gegenüber einem Fahrstuhl nicht zu vergleichen. Entweder bringt das Unternehmen die Plattform gleich mit oder sie wird über einen Spediteur angeleifert. Hier muss man mit den normalen Unzulänglichkeiten von Speditionen rechnen, die ein Haus nicht finden, eine Panne haben, zu wenig Personal oder aus sonstigen Gründen nicht liefern. Also die Plattform lieber eine Woche vorher anliefern lassen, falls sie mal wieder unfähig sind, ihrem Kerngeschäft nachzukommen.

Am Tag des Einbaus sollen die Monteure den Lift einbauen. Leider ist es auch hier so, dass das eine oder andere Teil fehlen könnte und sie wiederkommen müssen. Aber das kennen Sie ja schon von beispielsweise einem Möbelhaus mit den vier Buchstaben und anderen Lieferungen. Lassen sie sich nicht aus der Ruhe bringen. Alles ist einmal vorbei.

Da eine solche Plattform nicht ganz leicht ist und auch noch sicher laufen können muss, wenn einige Hundert Kilo drauf stehen werden meist mehrere Schienen eingebaut. Sie sind ähnlich, wie ein zweites Geländer. Ist das nicht möglich, wird das Konstrukt an den Treppenstufen befestigt. Fragen Sie vorher, ob es Beschädigungen geben wird und wie diese aussehen. Sind die Schienen montiert, wird die Plattform eingesetzt. Achten Sie darauf, dass sowohl de Servicemitarbeiter die Plattform genau testen, als auch Sie sie nutzen, während die Techniker da sind. Haben Sie keine Scheu zu sagen, wenn Ihnen etwas nicht zusagt, oder gar unheimlich ist. Aber bedenken Sie auch, dass Sie sich daran gewöhnen müssen.

Planen Sie Zeit dafür ein. Der Einbau, die Testung und Ihre Einweisung können ein wenig dauern. Insbesondere, wenn die Treppe eine oder mehrere Kurven hat, kann es dauern, da die Plattform auf den Millimeter genau eingepasst werden muss. Hakt es, bleiben Sie früher oder später, vermutlich früher, stecken. Soll die Plattform über mehrere Etagen laufen, kann der Einbau mit allem Drum und Dran durchaus eine Arbeitswoche dauern. Haben Sie Geduld.

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Der Totmannknopf und Notstopp als Ihre Lebensversicherung

Alle Arten von Treppenliften sollten einen Totmannknopf besitzen. Das heißt, dass der Lift nur so lange auf- oder abwärts fährt, wie ein bestimmter Knopf gedrückt wird. Dies verhindert eine Weiterfahrt, sollte dem Fahrgast plötzlich übel oder schwindelig werden oder er gar zusammenbrechen. Tatsächlich kann der Totmannknopf mit einem Notrufknopf gekoppelt werden. Das heißt, fährt der Fahrgast nach oben oder unten, ist die Fahrt noch nicht beendet aber wird der Knopf zwischenzeitlich dennoch losgelassen und innerhalb einer bestimmten Zeit nicht wieder betätigt, wird automatisch ein Notruf abgesetzt.

Für Ihre Sicherheit ist dieser Knopf durchaus in Betracht zu ziehen.

Auch ein Notrufknopf sollte nicht fehlen. Er muss vom Fahrgast selbstständig betätigt werden. Wenn er ihn eine bestimmte Zeit – meist drei Sekunden, manchmal auch fünf Sekunden – betätigt, meldet sich eine Notrufzentrale. Das Problem beim Notrufknopf ist allerdings, dass viele Besitzer sich scheuen, ihn zu betätigen, fürchten sie doch, dass sie ihn überflüssigerweise benutzen, dass Sie es bezahlen müssten oder verkennen ihre Situation und glauben, dass Sie mit einem Problem selbstständig fertig würden.

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Ein älterer Herr stürzte am Freitagabend in seiner Wohnung vor dem Telefontischchen – also seinem dortigen Notrufknopf – brach sich die Hüfte.

Am Montag fand ihn seine Pflegekraft, er hatte nur Pflegestufe 1 und konnte vieles noch selbst. Er kam ins Krankenhaus, wo er zwei Wochen qualvoll starb. Er setzte keinen Notruf ab, weil er die Situation als nicht so schlimm einstufte. „Die Pflegekraft würde ja bald kommen“. Nicht wirklich witzig.

Notrufknöpfe sind dazu da, benutzt zu werden. Nicht, wenn Sie mit Ihrer Tochter streiten, aber wenn Sie an Leib, Gesundheit und Leben gefährdet sind.

Der Unterschied zwischen einem Totmannknopf und einem Notrufknopf ist klar. Während der erste Ihnen selbstständig hilft, sollten Sie das Gleichgewicht verlieren, stürzen oder ohnmächtig werden, rufen Sie über den Notrufknopf Hilfe selbstständig.

Alles, was oben zu Planung, Test Beratung, Service, Kostenvoranschlag Angebotseinholung und AGBs geschrieben wurde, gilt selbstverständlich auch bei Plattformen. Sinnig ist es auch, wenn Sie sich die Plattform vor Ort ansehen können – was problemlos möglich sein sollte.

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Vorteil gegenüber einem Fahrstuhl

  • Sehr viel Preiswerter
  • Schneller
  • Keine Genehmigungen für bauliche Veränderungen nötig

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Vorteil gegenüber einem Lift

  • Preiswerter
  • Schneller

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Vorteil gegenüber einem Sitz- und Stehlift

  • Sicherer

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Sinnvoll wenn

  • Sie Gleichgewichtsstörungen haben
  • Schwindel haben
  • Ein männlicher MS-Kranker sind, da viele männliche MS-Kranke, wenn ihre Anfangsstörungen aus Gehstörungen bestehen, später extreme Beschwerden bekommen
  • Grundsätzlich, wenn Sie relativ jung an MS erkranken und eines Ihrer Anfangssysmptome Gehbehinderungen ein- oder beidbeinig sind.
  • Sinnvoll, wenn ein Rollator oder Krücken mittransportiert werden sollen

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Sitzlifte

Sitzlifte sind die bekannteste Treppenliftart. Wenn Menschen von Treppenliften sprechen, meinen sie meist ihn – und zwar für den Innenbereich. Sitzlifte helfen Menschen, die sich nicht mehr gut bewegen können, einen bestimmten Höhenunterschied – von wenigen Stufen, bis zu ganzen Treppen – zu überbrücken. Sie ermöglichen Menschen, in ihrem Haus weiter zu wohnen, auch wenn sie vieles nicht mehr gut können, zum Beispiel Treppen steigen. Allerdings soll hier darauf hingewiesen werden, dass der behinderte Mensch noch vieles sehr gut können sollte, bevor er einen Treppenlift einsetzt. Treppenlifte sind die einfachste Form der Höhenüberbrückung.

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Nicht zu empfehlen sind sie bei

  • Schwindel
  • Gangunsicherheit (Torkeln, Stolpern etc. – langsames oder schwerfälliges Gehen, Schwierigkeiten beim Füße heben oder bei Fußheberschwäche dagegen ist kein Problem)
  • Gleichgewichtsstörungen
  • Personen, die sich nicht selbstständig hinsetzen oder nicht selbstständig aufstehen können

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Kosten

Sitzlifte kosten zwischen 4.000,- € und 15.000,- €. Der Preis hängt von dem gewünschten Modell, Extras, den baulichen Gegebenheiten, der Treppe und dem vorhandenen Platz ab. Wobei grundsätzlich gilt, je weniger Aufwand beim Einbau, desto weniger angepasstes Material, desto günstiger wird der Lift. Wenn keine weiteren Umbauten nötig sind, dürfte der Lift an einer geraden Treppe z. B. die billigste Variante sein.

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Seine Vorteile:

  • Kann ohne Hilfe durch andere Personen benutzt werden
  • Der Nutzer ist somit nicht auf Hilfe von anderen angewiesen
  • Können auf fast allen Treppenarten – kurvig oder gerade, steil oder nicht so steil, eng oder breit, Wendeltreppen, Treppenabsätze – genutzt werden
  • Kann praktisch an allen Treppenmaterialien angebaut werden, Holz, Stein, Beton, Granit usw.
  • Können sowohl im Innen- wie im Außenbereich eingesetzt werden
  • Benötigen wenig Platz, so dass die Treppe auch für Fußgänger genutzt werden kann.
  • Werden intuitiv benutzt.
  • Besitzen viele Sicherheitskomponenten
  • Vergleichsweise preiswert
  • Weniger Einbauaufwand
  • Weniger Platzbedarf
  • Wird auf Maß eingebaut
  • Aus vielen Design kann der für die Wohnung schöne Lift ausgesucht werden
  • Die Treppe muss an der engsten Stelle nur 70 cm breit sein
  • Können auf beiden Seiten der Treppe angebracht werden.
  • Auch sind viele Liftschienen extrem schmal konstruiert
  • Viele Modelle verfügen über einen Klappmechanismus, durch den alle Teile des Liftes hoch- bzw. weggeklappt werden können.
  • Benötigen Sie eine höhere Tragkraft, gibt es Doppelschienensysteme, die auch hohe Gewichte transportieren können
  • Selbstverständlich besitzen auch Sitzlifte Sensortechnik, die den Sitz sofort stoppt, sollte etwas im Weg sein.

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Sitzlifte laufen auf Schienen, die entlang der Treppe, entweder auf Geländer- oder auf Wandseite verlaufen. Der Nutzer setzt sich auf den Drehsitz des Liftes, legt den Haltebügel oder Sicherheitsgurt über seinen Leib, drückt auf den Knopf und die Fahrt beginnt. Alles ist sturzsicher, so dass Sie komfortabel ein- und aussteigen können. Durch die Bedienung eines Knopfes setzt sich der Lift in Bewegung. Ist der Lift in einer anderen Etage, holen Sie ihn durch eine Fernbedienung herunter oder herauf. Läßt Sie Ihr Stromversorger einmal im Stich, funktioniert der Lift selbstverständlich mit seiner Akkuladung weiter. Sie bleiben also nicht auf der Treppe stehen. Funktioniert der Strom wieder, lädt sich der Akku selbstständig wieder auf.

Alles, was oben zu Planung, Test Beratung, Service, Kostenvoranschlag Angebotseinholung und AGBs geschrieben habe, gilt selbstverständlich auch bei Treppenlifte. Sinnig ist es auch, wenn Sie sich den Lift vor Ort ansehen können – was problemlos möglich sein sollte.

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Stehlifte

Sie sind die Stehvariante des Sitzliftes. Hier ist es allerdings wichtig, dass der Beeinträchtigte noch einige Zeit stehen kann. Schließlich muss er zum Lift hin, eventuell auf ihn warten, sich in den Lift hineinstellen, die Treppe hinaufgehoben oder hinabbefördert werden und dort wieder aussteigen. Das Stehvermögen muss hier also so gut sein, als nutze er den oben vorgestellten Senkrechtaufzug / Homelift ohne Rollstuhl.

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Nicht zu empfehlen sind sie bei

  • Schwindel
  • Gangunsicherheit (Torkeln, Stolpern etc. – langsames oder schwerfälliges Gehen. Schwierigkeiten beim Füße heben oder bei Fußheberschwäche dagegen ist kein Problem)
  • Gleichgewichtsstörungen
  • Personen, die nicht selbstständig stehen können

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Möglichkeiten der Finanzierung solcher Höhenunterschiedbewältigungsanlagen

Nun stellt sich die Frage, wenn man so ein hübsches Teil haben will, einen Fahrstuhl, einen Homelift, eine Plattform oder eine Variante des Treppenlifts, wie das zu bezahlen ist.

Hier gibt es ein ganzes Arsenal an Stellen, die Gelder zur Verfügung stellen. Grundsätzlich kommen folgende Träger infrage

  • Krankenkasse
  • Pflegekasse
  • Rehabilitationsträger
  • Sozialhilfe
  • Eingliederungshilfe
  • Wohnraumförderprogramme
  • Kommunale Förderprogramme
  • KfW Programme
  • Programme der Kreditanstalt für Wirtschaftsförderung (KfW)

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Wichtig ist hierbei für Sie,

  1. die richtige Reihenfolge. Beginnen Sie nichts, bevor Sie nicht einen Antrag für die Maßnahmen UND die Bestätigung erhalten haben. Beginnen Sie vorher mit irgendwelchen Arbeiten, auch nur Vorarbeiten, ist die Chance groß, dass der Antrag ohne weitere Prüfung abgelehnt wird.
  2. Haben Sie mit den Maßnahmen begonnen, stellen den Antrag dann und verschweigen, dass Sie schon begonnen haben – die Fragen danach – wird Ihr Antrag bewillig und kommt das im Nachhinein heraus, kann das als Sozialversicherungsbetrug ausgelegt werden. Zurückzahlen müssen Sie es in jedem Fall. Weitere Folgen können sein, dass zukünftig alle Ihre Anträge für was auch immer, abgelehnt werden.
  3. Welche Stelle ist vorrangig kostenpflichtig / ist überhaupt eine Stelle in Ihrem Falle vorrangig kostenpflichtig?
  4. Erhalte ich von einer anderen Stelle nichts mehr, wenn ich mich schon an eine Stelle gewandt und dort Beihilfen erhalten habe? Beispielsweise könnte es ja sein, Sie haben sich an Ihre Krankenkasse gewandt und die hat Ihnen Gelder beigestellt. Bei Geldern von Krankenkassen handelt es sich jedoch um ein Minimum. Wenn Sie sich nun an eine weitere Stelle wenden, verweigert die Ihnen vielleicht Hilfen, weil Sie von der Krankenkasse schon etwas erhalten haben.
  5. Wenn Sie sich wegen Geldern schlau machen, weisen Sie in Ihren Anfragen ausdrücklich darauf hin, dass es sich nur um eine Anfrage und keine Beantragung von Geldern handelt. Ansonsten könnten die das als Beantragung ansehen und sagen Gelder zu, während Sie von einer anderen Stelle viel mehr bekommen hätten, von der dann aber nichts mehr bekommen, weil eine andere Stelle bezahlt hat.
  6. Holen Sie sich Auskünfte immer schriftlich. Wenn Sie später sagen, „am Telefon wurde mir aber gesagt …“ bringt das gar nichts. Mitarbeiter einer jeden Stelle haben einerseits einen Entscheidungsspielraum, wissen aber auch andererseits nicht alles und können Ihnen Falschauskünfte geben. Bei einer schriftlichen Zusage, haben Sie später bei einem Gang vor das Sozialgericht gute Karten.

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Krankenkasse

Sie decken immer nur einen Mindestbedarf ab, da sie nur zur Basisgesundheitsversorgung gedacht sind. Dennoch kann es sein, dass ein von dort kommender Zuschuss andere Zuschüsse oder Kredite ergänzt.

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Pflegekasse

Die Pflegekasse kommt in Betracht, wenn der Antragsteller eine Pflegestufe beantragt hat. Hier haben sowohl Antragsteller als auch Pflegekasse dasselbe Ziel – nur die Gründe sind unterschiedlich. Die Pflegekasse tut alles, um zu verhindern, dass der Pflegebedürftige ins Heim muss. Denn ein Heimplatz ist um vieles teurer, als die Kosten für den Umbau oder die Einbauten in einer Wohnung, damit sie der Behinderte oder Pflegebedürftige weiterhin nutzen kann. Das heißt, die Pflegekasse / der Staat fürchtet sich vor den Kosten, die die Allgemeinheit tragen muss. Der Antragsteller hat das selbe Ziel. Auch er will nicht aus seinen vier Wänden hinaus. Doch als er in die Wohnung eingezogen ist, das Haus gekauft hat, war er noch gut zu Fuß, konnte noch alles selbst erledigen und dachte nicht im Traum daran, dass er irgendwann beginnen würde, hilfsbedürftig zu werden. Somit sind in fast allen Fällen die Wohnungen oder Einfamilienhäuser nicht barrierefrei oder gar für Behinderte ausgelegt. Dies muss somit nachgerüstet werden, will der Besitzer oder Eigentümer weiter dort wohnen.
Die Pflegekasse wird aber nur einen geringen Teil der Kosten unterstützend zur Verfügung stellen. Denn die Maßnahmen dienen ausschließlich dazu, die Selbstständigkeit der entsprechenden Person zu erhalten, bzw. bei Bedarf eine Pflege in den eigenen vier Wänden überhaupt erst zu ermöglichen, bzw. die Pflege durch Dritte zu erleichtern. Dies nicht, damit es den Pflegenden besser geht, sondern, damit die Pflegenden diesen Job möglichst lange durchführen können und der Pflegling nicht ins Heim muss. Auch hier geht es wieder ausschließlich um Kosten, nicht, um Komfort zu ermöglichen oder gar seine Wohnung oder sein Haus zu verschönern.

Bei den Umbaumaßnahmen handelt es sich meist um solche Sachen wie die Anpassung des Bades, eine Rampe oder einen Treppenlift, um Stufen zu überwinden, rutschhemmende Bodenbeläge, Lifter für das Umbetten oder den Transport in die Badewanne, Elektroumbauten wie Versetzung von Lichtschaltern oder elektrische Türöffner.

Die Pflegekasse zahlt maximal einen Zuschuss von 4.000,- €. Was ist aber, wenn dem Antrag stattgegeben wurde, Sie alle erwünschten Maßnahmen erhalten haben – und später geht etwas kaputt? In aller Regel müssen Sie Reparaturen selbst zahlen, außer, ja, außer wenn Sie den Ihnen bewilligten Zuschuss für die Maßnahme noch nicht ausgeschöpft haben. Dieser Differenzbetrag kann dann noch einmal für Reparaturkosten beantragt werden. (Meist sind die Maßnahmen jedoch so teuer, dass da wenig bis nichts übrigbleibt. Richten Sie sich also besser darauf ein, dass, wenn Sie etwas erhalten haben, Sie alle Folgekosten werden selbst zahlen müssen. Folgekosten würde ich allerdings bei der nächsten Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen geltend machen.

Interessant könnte diese Option der Nachschusspflicht der Pflegekasse allerdings für die Personen sein, die noch unter die Option 2.557,-€ fallen. Vor vielen Jahren wurden maximal 2.557,- € bewilligt. Sie haben nun noch 1.443,- € übrig und können eine Kostenübernahme bei Reparaturen beantragen, die dann bewilligt werden sollte.

Außerdem verstand ich Auskünfte so, dass wenn Sie beispielsweise Pflegestufe 1 haben, entsprechende Hilfen erhielten und dann Pflegestufe 2 bekommen, Sie diesen Betrag für eine weitere Maßnahme noch einmal beantragen können. Dies gilt natürlich auch, wenn Sie Pflegestufe 2 haben und dann 3 erhalten. Wichtig dabei ist allerdings, dass dies im Zusammenhang mit einer gravierenden Verschlechterung der Gesundheitssituation einher geht. Was allerding bei einer weiteren Pflegestufe regelmäßig der Fall sein dürfte. Es muss sich dabei also um Maßnahmen handeln, die Sie definitiv vorher nicht benötigt. Beispielsweise kamen Sie bisher sehr gut mit Ihrem Stock noch die drei, vier Stufen zum Eingang Ihres Hauses hinauf. Verschlechtert sich Ihr Gangbild nun soweit, dass Sie gar keine Treppen mehr steigen können und beispielsweise auf einen Rollator angewiesen sind, kann es durchaus sein, dass Ihnen die Beihilfe für eine Rampe gewährt wird. Hierbei wäre dann aber die Frage zu klären, ob niemand da ist, der Ihnen den Rollator hinaufheben kann. Also wie oben schon geschrieben, es kommt immer auf die einzelne Situation an.

Auch rückwirkend erhalten Sie keine Gelder. Haben Sie also beispielsweise Pflegestufe 2, erhalten Ihre Bewilligung, bekommen Sie Pflegestufe 3, erhalten Ihre Bewilligung, ist es nicht möglich, für eine weitere Maßnahme darauf abzustellen, dass Sie ja bei Erhalt der Pflegestufe 1 nichts bekommen hätten und das jetzt nachfordern wollten.
Aber wie gesagt, die Pflegekasse ist nicht die einzige Stelle, bei der Sie Gelder beantragen können. Sollten Sie sich dort informieren, wird man Sie sicher auch beispielsweise auf Fördergelder und Kredite der KfW hinweisen. Dazu unten aber mehr. Auch gibt es Fördermaßnahmen der Bundesländer, die allerdings alle unterschiedlich sind. Auch dazu unten mehr.

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Rehabilitationsträger

Rehabilitationsträger sind Institutionen, die Maßnahmen und Leistungen zur sozialen, medizinischen oder beruflichen Rehabilitation erbringen. Art und Umfang ihrer Angebote werden in §§ 1–59 SGB IX und anderen Büchern der Sozialgesetzgebung geregelt. Je nachdem, um welche Maßnahme es sich handelt, kommen unterschiedliche Institutionen infrage. Sie werden in § 6 Abs. 1 SGB IX aufgelistet. Es sind

Krankenkassen, die Bundesagentur für Arbeit, die Unfall- und Rentenversicherung und die Sozialhilfe. Es gibt weitere Institutionen, die für unsere Belange in diesem Artikel jedoch nicht von Belang sind.
Alle Rehabilitationsträger sind verpflichtet, Behinderte, Kranke oder Pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige (aber auch Interessierte) umfassend über mögliche Rehabilitationsmaßnahmen zu informieren und zu beraten. Stichwort Bundesteilhabegesetz.

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Sozialhilfe

https://www.youtube.com/watch?v=QzFvxx1Mzwc

Erhalten Sie Hilfeleistungen für Ihren Lebensunterhalt, können Sie außerordentliche Beihilfen beim Sozialamt anfordern. Sie prüfen allerdings sehr genau. Oft müssen Widersprüche eingelegt werden und es kann eine ziemliche Auseinandersetzung werden.

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Eingliederungshilfe

Eingliederungshilfen sind Sozialleistungen, die behinderten Menschen helfen, die Folgen dieser Behinderung oder kommenden Behinderung abzumildern.

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Wohnraumförderprogramme

Hierbei handelt es sich um das Wohnraumförderungsgesetz. Das Gesetz über die soziale Wohnraumförderung (Wohnraumförderungsgesetz – WoFG) will vor allem:

  1. Eine Konzentration der Förderung auf die wirklich Bedürftigen (kinderreiche Familien, Personen mit niedrigem Einkommen) Personengruppen erreichen,
  2. Den Ausbau und die Modernisierung des Wohnungsbestandes (Förderung der Modernisierung) stärker berücksichtigt wissen.,
  3. Den Erwerb von gebrauchtem Wohneigentum fördern

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Dies soll durch eine engere Zusammenarbeit zwischen Wohnungs-, Wohnungsbau- und Städtebaupolitik in den Kommunen erreicht werden. Wobei zu beachten ist, dass es sich dabei um eine föderale Politik handelt. Das heißt, Länder und Kommunen können im Rahmen des Gesetzes die Umsetzung selbst gestalten. Das führt allerdings dazu, dass die Maßnahmen in den einzelnen Bundesländern doch recht unterschiedlich ausfallen, da das Gesetz nur Rahmenbedingungen für den sozialen Wohnungsbau fest, die recht unterschiedlich ausgelegt und denen mit unterschiedlichen Zeitverzögerungen nachgekommen wird. So sind beispielsweise die einem Bedürftigen zustehenden Quadratmeter in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt und reichen von 40m2 – 50m2 für Alleinstehende, bei Familien sogar zwischen 90m2 und 120m2. Bei beispielsweise fünf Personen sind 30m2 extrem. 

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Kommunale Förderprogramme

Die kommunalen Förderprogramme werden von den einzelnen Bundesländern aufgelegt und können sehr unterschiedliche Voraussetzungen haben. Sowohl bei den Voraussetzungen, bei der Antragstellung, als auch bei der finanziellen Förderhöhe. Außerdem hat jedes einzelne Bundesland verschiedene Förderprogramme. Dabei fördern die Bundesländer sowohl den Erwerb von Wohneigentum in den unterschiedlichsten Formen, die Verbesserung der Wohnsituation in den unterschiedlichsten Situationen, als auch Maßnahmen zur Barrierefreiheit in bestehendem Wohnungsbestand. Dabei handelt es sich um Kredite, Baudarlehen, Zuschüsse und Bürgschaften.

Für einen Behinderten sind sicher in erster Linie die rückzahlungsfreien Zuschüsse von Interesse. Zu den Voraussetzungen, um Zuschüsse oder sonstige Zuwendungen zu erhalten gehören die persönliche Situation, Einkommensgrenzen und Eigenkapitalanteile. In aller Regel wrd der Fördermittelantrag, gleich um welche Art der Förderung es sich handelt, bei der zuständigen Landesbank gestellt.

Auf dieser Seite https://www.vergleich.de/wohnungsbaufoerderung.html finden Sie einen kleinen Ausschnitt, welche Programme die einzelnen Bundesländer in ihrem Angebot haben. Bitte beachten Sie, dass dies nur einmal ein Vorgeschmack auf das ist, was möglich ist. Finden Sie sich also hier nicht wieder, macht das überhaupt nichts. Es gibt noch viel mehr. Schon hier finden Sie so viele Angaben, dass es mir nicht möglich war, dies alles zu übertragen.

Wie so etwas praktisch aussehen kann, können Sie hier im Ansatz sehen: https://www.handicap-bazar.de/barrierefreies-bauen-zuschuss/

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KfW-Föerderprogramme

Dann gibt es noch eine Reihe KFW-Programme – Programme der Kreditanstalt für Wirtschaftsförderung (KfW). Mit diesen ganzen Angeboten könnte ich noch seitenweise weitermachen. Aber aufgrund der UN-Behindertenrechtskonvention gibt es zwischenzeitlich so viele Möglichkeiten, dass es faktisch unmöglich ist, noch durch diese ganzen Programme durchzusteigen.

Stiftungen
Auch viele Stiftungen haben sich der Hilfe für Behinderte verschrieben. Ihre Zahl wächst jährlich. Hier gilt es, wie bei allen Organisationen, die Seriosität zu überprüfen.

Kirchliche Hilfen
gehören Sie einer Kirche an (und sind Sie sogar dort ehrenamtlich tätig), kann es sogar sein, dass Ihnen Ihre Kirche hilft. Fragen Sie einfach einmal.  

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Um jetzt zu den Beratungsangeboten zu kommen:

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Es gibt viele unterschiedliche Stellen, die helfen können, die höchstmögliche finanzielle und sonstige Unterstützung zu erhalten. Da jeder Fall anders ist und genau geschaut werden muss, was möglich ist, welche Vorgaben es gibt und wie man diese in einem speziellen Fall erhält, habe ich beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales angefragt. Bitte glauben Sie nicht, dass diese Stellen Sie benachteiligen wollen. Sie sind extra dafür da, für Sie die bestmögliche finanzielle und sonstige Unterstützung zu finden. Allerdings benötigen Sie dazu alle Informationen, die Sie haben. Und jetzt zu meiner Mail:


Sehr geehrte Damen und Herren,

als Journalistin betreibe ich auch ein Blog zum Thema Hilfen bei Behinderung ms-alles-auf-sieg.de. Dabei geht es um die unterschiedlichsten Themen zur Unterstützung und Information für Behinderte.

Aktuell erreichte mich die Anfrage eines Lesers der ein Eigenheim besitzt und aufgrund seiner MS-Erkrankung einen Fahrstuhl benötigt. Ich gehe davon aus, dass es ihm um eine Höhenüberbrückung geht. Im Blog werde ich die unterschiedlichen Möglichkeiten vorstellen – es muss ja nicht zwingend ein Fahrstuhl sein.

Explizit ging es nun um die Frage der Kostenübernahme. Die ganzen Träger wie Kranken- und Pflegekasse, unterschiedliche Förderprogramme, Kredite usw. usf. sind mir alle bekannt.

Dennoch handelt es sich bei so einer Sache immer um eine individuelle Antwort, je nach der Lebenssituation. Deshalb kann mein Artikel nur allgemein gehalten sein.

Ich habe nun folgende Frage:
Gibt es eine allgemeine Stelle / ein Portal für Behinderte zur Beratung von Kostenübernahmen / Antragstellungen oder muss der Interessent jede einzelne Stelle einzeln anfragen?

Mir geht es in erster Linie darum, dass der Hilfesuchende alle finanziellen Möglichkeiten ausschöpft und ihm nicht durch Unwissenheit zustehende Gelder entgehen.

Freundlichst

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Als Antwort erhielt ich dies. Ich habe die Antwort allerdings zur besseren Übersichtlichkeit ein wenig auseinandergezogen: (Fettdruck von mir)

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Sehr geehrte Frau Kerz,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir zusammenfassend als BMAS wie folgt beantworten:

BMAS: „Der Bereich des barrierefreien Bauens und auch die Beratung zur Förderung von Bauvorhaben zum Abbau baulicher Barrieren ist in erster Linie Aufgabe der einzelnen Bundesländer.

Die „Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung e.V.“ listet auf ihrer Internetseite eine Vielzahl von Wohnberatungsstellen und regionale Ansprechpartner*innen, die in der Bundesarbeitsgemeinschaft organisiert sind.

http://www.wohnungsanpassung-bag.de/seite/259749/wohnberatungstellen.html

Auch auf der Internetseite der Online-Wohn-Beratung

https://www.online-wohn-beratung.de  des Vereins „Barrierefrei Leben e.V.“ finden Sie differenzierte Hinweise zum Thema „Finanzielle Hilfen und Kostenübernahme“.

Des Weiteren bieten viele Architektenkammern in den Ländern Beratungen zu allen Fragen rund um das Thema „Barrierefreies Bauen“ an. Die Kontaktpersonen sind den einzelnen Internetseiten der Länder-Architektenkammern zu entnehmen oder über die Bundesarchitektenkammer<https://www.bak.de/presse/kontakt/> zu erfragen.

Noch ein Hinweis:
Das Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie listet in der Datenbank  www.foerderdatenbank.de

Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Länder https://www.foerderdatenbank.de/FDB/DE/Home/home.html 

Unter dem Suchbegriff „barrierefrei“ finden Sie ungefähr 150 Einträge. Weitere Suchoptionen ermöglichen es Ihnen, gezielt die Förderprogramme zu finden, die der europäischen, der Bundes- oder der Landesebene zuzuordnen sind.“

Mit freundlichen Grüßen


Bitte schauen Sie selbst, welches Beratungsangebot für Sie infrage kommt. Bitte denken Sie dabei daran, dass die Mitarbeiter bei den Angeboten vom Staat dafür bezahlt werden und somit kostenfrei sind. 

Die Angebote von nichtstaatlichen Stellen sind meist auch kostenfrei – doch diese Menschen arbeiten ehrenamtlich. 

Und nun hoffe ich, dass Sie nicht zu viele Hürden überwinden müssen, um Ihre Höhenunterschiedbewältigungsanlage


.Kommentar

Clara Grün
Vielen Dank für die vielen Informationen. Wir wollen in unser Mietshaus einen Fahrstuhl einbauen lassen. Ein neuer Fahrstuhl erscheint uns die beste Option zu sein. Wir hoffen sehr, dass wir die Zuschüsse bekommen. Wir werden uns nächste Woche mit der Aufzugfirma besprechen.

Antwort
Hertha Kerz
Am besten, Sie fragen bei mehreren Unternehmen unverbindlich nach. Passen Sie auf, dass Ihnen niemand einen kostenpflichtigen Besuch vorschlägt.

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