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Apr 10 2020

Hartz 4 unkompliziert beantragen

Corona kommt uns alle teuer zu stehen. Während die Einnahmen wegbrechen oder gar keine Einnahmen mehr zu erwirtschaften sind, steigen die Ausgaben immer weiter. Kaufte man damals in einem 1-Euro-Shop, muss man diese Dinge jetzt für ein Vielfaches des Preises erstehen.

Wer aufgrund des Coronavirus finanzielle Engpässe zu verzeichnen hat oder überhaupt keine Einnahmen mehr, hat Anrecht auf Hartz 4. Im Zuge des Virus‘ wird dieses aktuell unkompliziert beantragt und gewährt. Einerseits digital, andererseits sogar telefonisch – wobei Sie recht laaaaaaaange in der Warteschleife verbringen könnten. Also besser jemanden Fragen, der zumindest ein iPad oder etwas ähnliches hat und Ihnen leiht. Bitte auf die Hygiene bei der Benutzung aufpassen. 

Aber: Eine unkomplizierte Beantragung und Gewährung heißt nicht, dass das alles nicht geprüft wird. Tatsächlich handelt es sich auch in Corona-Zeiten nicht um staatliche Geschenke. Vielmehr wird die Bezugsbedürftigkeit im Nachhinein überprüft. Nach einem 6-monatigen Zeitraum, muss der Bezieher abrechnen – und eventuell Rückzahlungen tätigen, wenn er mehr eingenommen hat, und dieser Betrag zusammen mit dem Betrag vom Amt höher als der Bezugsberechtigungsbetrag ist. Dabei werden noch einige Einnahmen abgerechnet usw. Also alles wie bisher – nur zeitverzögert.

Sind Sie Bezieher und benötigen Sie eine Weiterbewilligung, wird diese automatisch verlängert. In den meisten Bundesländern, wie beispielsweise Hamburg, müssen Sie nichts tun. Doch auch hier ist das Prozedere nach Ablauf des Bewilligungszeitraums das Gleiche. 

Dies gilt auch für Soloselbstständige. Beziehen Sie H4, kommt die große Abrechnung nach einem halben Jahr. Aber in allen Fällen keine Panik. Die Höhe der Beträge bleibt wie nach dem Gesetz vorgeschrieben. 

Allerdings würde ich persönlich folgendes tun: Ich würde alle Kassenbons aufbewahren und einen Zuschuss wegen Sonderausgaben anmahnen – weil ich ja nur in den großen Supermärkten kaufen konnte, wo viele Waren teurer sind, als in den Billigläden, die jetzt geschlossen sind. Dabei würde ich eine Auflistung tätigen, was ich in der Coronazeit für welche Ware bezahlt habe auf der einen Seite – und was ich in einem Billigladen bezahlt hätte, auf der anderen Seite. In die nächste Spalte schriebe ich die Differenz, die ich dann ganz unten zusammenrechnete.

Ich weiß nicht, ob ich einen Extrabonus bekäme. Aber versuchen würde ich es – und bei Ablehnung Einspruch einlegen. Bitte sehen Sie das nicht als Rechtsberatung an. Es ist keine. Es sind nur meine Überlegungen in Zeiten, in denen uns langsam aber sicher das Geld ausgeht. 

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