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Jul 26 2015

Pauschalen bei ableitenden Inkontinenzprodukten unsinnig

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BVMed-Fachbereich weist auf heterogene Krankheitsbilder hin

Die Einführung von Vergütungspauschalen ist im ableitenden Inkontinenzbereich aufgrund der heterogenen Krankheitsbilder nicht geeignet, um die medizinisch notwendige Versorgungsqualität der Patienten sicherzustellen. Darauf weist der Fachbereich Stoma- / Inkontinenzversorgung (FBSI) des BVMed hin. Hintergrund sind verstärkte Hinweise von Patienten mit neurogenen Harnblasen-Funktionsstörungen, die über eine Begrenzung der Anzahl von Kathetern und über Vorschreiben der Katheterart durch die Krankenkassen berichten. „Die notwendige Hilfsmittelversorgung von Patienten, die auf ableitende Inkontinenzhilfen angewiesen sind, darf nicht durch ungeeignete Versorgungspauschalen limitiert werden“, so BVMed-Hilfsmittelexpertin Daniela Piossek.

Die im BVMed organisierten Leistungserbringer und Hersteller von ableitenden Inkontinenzprodukten wie Blasenkathetern, Kathetern für den Intermittierenden Selbstkatheterismus (ISK), Beinbeuteln oder Urinalkondomen schließen sich damit inhaltlich einer Stellungnahme des Arbeitskreises Neuro-Urologie der Medizinischen Gesellschaft für Paraplegie (DMGP, www.dmgp.de) an. Die Experten für die Behandlung und Rehabilitation Querschnittgelähmter wehren sich gegen Bestrebungen einiger Krankenkassen, anstelle von Einmalkathetern Dauerkatheter zu verwenden und den Umfang urologischer Hilfsmittel für diese Patienten vorzuschreiben. „Bei diesen Überlegungen stehen Einsparinteressen der Krankenkassen medizinischen Erfordernissen diametral entgegen“, heißt es in der Stellungnahme.

Unterschiedliche Katheter gewährleisten die individuelle Versorgung des einzelnen Patienten unter Berücksichtigung seines Handicaps, um eine größtmögliche Sicherheit, Selbstständigkeit und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Die empfohlene Katheterisierungsfrequenz und die Art und Größe des Katheters würden individuell ärztlich festgelegt. Ungeeignete Versorgungspauschalen der Krankenkassen würden zu einer „Rationierung durch die Hintertür“ führen, so die Experten. „Das Risiko, dass Patienten durch ein Missmanagement in der Hilfsmittelversorgung gesundheitliche Folgeschäden davontragen, liegt nicht im Interesse der Patienten und der behandelnden Ärzte und sollte auch nicht im Interesse der Krankenkassen liegen“, heißt es in der DMGP-Stellungnahme.

Der FBSI des BVMed plädiert dafür, dass die Vergütungssysteme die Versorgungskomplexität im Bereich der ableitenden Inkontinenzhilfen abbilden müssen. Erforderlich sei eine bedarfsgerechte Verordnung der Hilfsmittel, die den unterschiedlichen Krankheitsbildern und dem individuellen Bedarf der Patienten gerecht wird. Aufgrund der Vielzahl der relevanten Krankheitsbilder, der Heterogenität und Individualität der Versorgung und der Spezialisierungen der Leistungserbringer sei es ratsam, separate Verträge für den ISK zu schließen.

Zu den Vertragsgrundsätzen im Bereich der ableitenden Inkontinenzversorgung gehören aus Sicht des BVMed unter anderem folgende Punkte:

  • Es muss eine Versorgung gemäß medizinischer Notwendigkeit sichergestellt werden (in Menge, Produkteigenschaften und Dienstleistung) − entsprechend den geltenden Richtlinien und Empfehlungen der Fachgesellschaften.
  • Die Wahlfreiheit des Patienten muss erhalten bleiben (Wahl des Produkts und Wahl des Leistungserbringers).
  • Die Vergütung muss dem Leistungserbringer eine Versorgung und Produktvielfalt ermöglichen, die den individuellen Bedürfnissen und Möglichkeiten des Patienten gerecht wird.
  • Die Kalkulation eines Versorgungspreises darf nicht auf wenige Produkte beschränkt sein.
  • Der Vertragspreis muss auch die Lieferung, Dienstleistung und Administration abdecken.
  • Aufgrund der Heterogenität/Individualität der Versorgung und der Spezialisierungen der Leistungserbringer ist es ratsam, separate Verträge für ISK zu schließen.

Mehr Informationen zum Thema Inkontinenz

BVMed – Bundesverband Medizintechnologie

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