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Mai 08 2020

Bedingungsloses Grundeinkommen (BGE) VI. – Wasser

Der Wasserpreis ist relativ niedrig.  So liegt der beispielsweise in Hamburg bei 6,32 e für den Kubikmeter, einschließlich Abwasser. Ein Kubikmeter sind 1.000 Liter. Es ist durchaus möglich, mit gut 100,- € im Jahr seinen Bedarf an Wasser zu decken. Dennoch haben wir ein ernstes Wasserproblem.

Es ist belastet mit Medikamenten, Nitrat, chemischen Stoffen und jeder Menge Mikroplastik. Dennoch weigert sich die Regierung standhaft, die Verursacher der Verschmutzungen in die Pflicht zu nehmen. Während beispielsweise Pharmaunternehmen jährlich ihre Milliardengewinne einfahren, leisten sie zur Klärung der Abwässer nicht einen Cent – obwohl in Deutschland das Verursacherprinzip gilt.

Schließlich ist es in der Abfallbranche genauso. Die Erstinverkehrbringer von Verpackungen müssen angeben, wie viele Tonnen der unterschiedlichen Verpackungssorten (Pappe / Papier, Glas, Kunststoff) sie gedenken in einem Jahr in Verkehr zu bringen – und müssen für deren Entsorgung zahlen. Warum also nicht auch die Pharmaindustrie? Muss das Wasser – genauso wie die Meere durch Verpackungsabfall – erst so verseucht sein, dass auch wir es, wie in der Dritten Welt, nicht mehr werden trinken können, bevor die Regierung etwas tut?

Wenn man wie es in einem demokratischen Staat üblich sein sollte, nach dem Verursacherprinzip ginge, müssten sich die Pharmabranche, die Düngemittelhersteller und die Kosmetikindustrie an der Abwasserreinigung beteiligen.

Würde weiter jedem Bürger ein bestimmtes Kontingent an Wasser jährlich unentgeltlich zur Verfügung stehen, würde sicher auch der Verbrauch sinken, weil die Bürger nichts dazuzahlen wollen würden und wir müssten nicht, wie es beispielsweise Hamburg tut, der Lüneburger Heide, das Wasser abgraben.

Vermutlich würden die Hauptverursacherbranchen versuchen, Produkte herzustellen, die die Gewässer weniger belasten, um die Kosten nicht tragen zu müssen. Das wäre aktiver Umweltschutz und ein weiterer Schritt Richtung BGE.

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